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Sondervermögen

Fondsvermögen wird getrennt vom Vermögen der Fondsgesellschaft verwahrt – Schutz im Insolvenzfall.

Investmentfonds und ETFs gelten in Deutschland als Sondervermögen. Das bedeutet: Das angelegte Geld der Anleger wird getrennt vom Vermögen der Kapitalverwaltungsgesellschaft bei einer Depotbank verwahrt.

Sollte die Fondsgesellschaft insolvent werden, bleiben die Anteile der Anleger geschützt und sind nicht Teil der Insolvenzmasse. Das macht ETFs zu einer besonders sicheren Anlageform – im Gegensatz z. B. zu Zertifikaten.

Charlie

Charlie

Berater Investments · FINABLE

Erklärt Finanzbegriffe verständlich und ohne Fachjargon – damit Du fundierte Entscheidungen für Dein Geld triffst.