Das Deckungskapital ist das angesparte Kapital innerhalb einer Lebens- oder Rentenversicherung, das zur Deckung künftiger Leistungen vorgehalten wird. Es bildet die Grundlage für den Rückkaufswert.
Bei Kündigung bekommst Du den Rückkaufswert ausgezahlt – meist deutlich weniger als die eingezahlten Beiträge, da Abschluss- und Verwaltungskosten abgezogen werden. Eine Beitragsfreistellung ist oft die bessere Wahl.
