Bei der Gesamtschuldnerschaft haften mehrere Personen gemeinsam für eine Schuld – etwa Ehepartner bei einem gemeinsamen Immobilienkredit. Jeder Schuldner kann vom Gläubiger für die gesamte Schuld in Anspruch genommen werden.
Das ist wichtig zu wissen: Wer einen Kredit zu zweit aufnimmt, haftet nicht nur für seinen Anteil, sondern für die volle Summe. Im Innenverhältnis können die Schuldner einen Ausgleich vereinbaren.
