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Gesamtschuldnerschaft

Mehrere Personen haften gemeinsam für eine Schuld – jeder kann für den Gesamtbetrag belangt werden.

Bei der Gesamtschuldnerschaft haften mehrere Personen gemeinsam für eine Schuld – etwa Ehepartner bei einem gemeinsamen Immobilienkredit. Jeder Schuldner kann vom Gläubiger für die gesamte Schuld in Anspruch genommen werden.

Das ist wichtig zu wissen: Wer einen Kredit zu zweit aufnimmt, haftet nicht nur für seinen Anteil, sondern für die volle Summe. Im Innenverhältnis können die Schuldner einen Ausgleich vereinbaren.

Häufige Fragen zu Gesamtschuldnerschaft

Charlie

Charlie

Berater Investments · FINABLE

Erklärt Finanzbegriffe verständlich und ohne Fachjargon – damit Du fundierte Entscheidungen für Dein Geld triffst.