Das Halbeinkünfteverfahren (auch 12/62-Regel) ist ein Steuervorteil bei Kapitallebens- und Rentenversicherungen. Voraussetzung: Auszahlung erst nach Vollendung des 62. Lebensjahres und mindestens 12 Jahren Vertragslaufzeit.
In diesem Fall wird nur die Hälfte des Wertzuwachses mit dem persönlichen Einkommensteuersatz belastet – häufig günstiger als die pauschale Abgeltungssteuer.
