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Halbeinkünfteverfahren

Bei Auszahlung von Fondspolicen nach 62 und 12 Jahren wird nur die Hälfte des Gewinns mit dem persönlichen Steuersatz versteuert.

Das Halbeinkünfteverfahren (auch 12/62-Regel) ist ein Steuervorteil bei Kapitallebens- und Rentenversicherungen. Voraussetzung: Auszahlung erst nach Vollendung des 62. Lebensjahres und mindestens 12 Jahren Vertragslaufzeit.

In diesem Fall wird nur die Hälfte des Wertzuwachses mit dem persönlichen Einkommensteuersatz belastet – häufig günstiger als die pauschale Abgeltungssteuer.

Jann

Jann

Berater Vermögensaufbau · FINABLE

Erklärt Finanzbegriffe verständlich und ohne Fachjargon – damit Du fundierte Entscheidungen für Dein Geld triffst.