Der Pflegegrad (1–5) bestimmt den Umfang der Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. Pflegegrad 1 deckt nur sehr geringe Einschränkungen, Pflegegrad 5 schwerste Pflegebedürftigkeit.
Ab Pflegegrad 2 gibt es nennenswerte Leistungen wie Pflegegeld oder Sachleistungen. Die Differenz zu den tatsächlichen Pflegekosten ist oft mehrere Tausend Euro pro Monat – Pflegezusatzversicherungen schließen die Lücke.
