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Pflegegrad

Bestimmt den Umfang der Pflegeleistungen (1–5) – die Lücke zum tatsächlichen Pflegebedarf ist groß.

Der Pflegegrad (1–5) bestimmt den Umfang der Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. Pflegegrad 1 deckt nur sehr geringe Einschränkungen, Pflegegrad 5 schwerste Pflegebedürftigkeit.

Ab Pflegegrad 2 gibt es nennenswerte Leistungen wie Pflegegeld oder Sachleistungen. Die Differenz zu den tatsächlichen Pflegekosten ist oft mehrere Tausend Euro pro Monat – Pflegezusatzversicherungen schließen die Lücke.

Häufige Fragen zu Pflegegrad

Charlie

Charlie

Berater Investments · FINABLE

Erklärt Finanzbegriffe verständlich und ohne Fachjargon – damit Du fundierte Entscheidungen für Dein Geld triffst.