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Pflegemindestlohn

Der Pflegemindestlohn ist ein branchenspezifischer gesetzlicher Mindestlohn für Pflegebeschäftigte — ab Juli 2026 beträgt er je nach Qualifikation zwischen 16,52 und 21,03 Euro pro Stunde.

Der Pflegemindestlohn ist ein gesetzlicher Mindestlohn speziell für Beschäftigte in der Pflege, der auf Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes festgesetzt wird. Er liegt deutlich über dem allgemeinen Mindestlohn und wird regelmäßig überprüft.

Ab Juli 2026 beträgt er 16,52 Euro für Pflegehilfskräfte, 17,80 Euro für qualifizierte Pflegehilfskräfte und 21,03 Euro für Pflegefachkräfte. Er gilt verbindlich für alle ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen in Deutschland — rund 1,3 Millionen Beschäftigte profitieren davon.

Häufige Fragen zu Pflegemindestlohn

Isabelle

Isabelle

Beraterin Altersvorsorge · FINABLE

Erklärt Finanzbegriffe verständlich und ohne Fachjargon – damit Du fundierte Entscheidungen für Dein Geld triffst.