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Mindestlohn

Gesetzliche Untergrenze für Arbeitsentgelt in Deutschland – seit 01.01.2026 13,90 € pro Stunde, ab 01.01.2027 14,60 €.

Der gesetzliche Mindestlohn ist die unterste Grenze für Arbeitsentgelt in Deutschland. Seit 1. Januar 2026 beträgt er 13,90 € pro Stunde; zum 1. Januar 2027 steigt er auf 14,60 € (Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung, BGBl. 2025 I). Er gilt für nahezu alle Beschäftigten ab 18 Jahren.

Ausnahmen gibt es u. a. für Auszubildende, Praktikanten und Langzeitarbeitslose in den ersten 6 Monaten. Bei Verstößen drohen Arbeitgebern hohe Bußgelder; Nachzahlungen können bis zu 3 Jahre rückwirkend gefordert werden.

Häufige Fragen zu Mindestlohn

Jann

Jann

Berater Vermögensaufbau · FINABLE

Erklärt Finanzbegriffe verständlich und ohne Fachjargon – damit Du fundierte Entscheidungen für Dein Geld triffst.