Der gesetzliche Mindestlohn ist die unterste Grenze für Arbeitsentgelt in Deutschland. Seit 1. Januar 2026 beträgt er 13,90 € pro Stunde; zum 1. Januar 2027 steigt er auf 14,60 € (Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung, BGBl. 2025 I). Er gilt für nahezu alle Beschäftigten ab 18 Jahren.
Ausnahmen gibt es u. a. für Auszubildende, Praktikanten und Langzeitarbeitslose in den ersten 6 Monaten. Bei Verstößen drohen Arbeitgebern hohe Bußgelder; Nachzahlungen können bis zu 3 Jahre rückwirkend gefordert werden.
