Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte private Altersvorsorge. Sie kombiniert Zulagen (175 € Grundzulage, 300 € pro Kind) mit Steuervorteilen über den Sonderausgabenabzug.
Sie lohnt sich vor allem für Familien mit Kindern und Geringverdiener. Durch hohe Kosten klassischer Tarife und Garantiepflichten ist die Riester-Rente in den letzten Jahren kritischer geworden – eine individuelle Prüfung ist Pflicht.
Mit dem Altersvorsorge-Reformgesetz (BGBl. I 2026 Nr. 156) endet zum 31. Dezember 2026 die Möglichkeit, neue Riester-Verträge — inklusive Wohn-Riester — abzuschließen. Ab 1. Januar 2027 löst das Altersvorsorgedepot die Riester-Rente als staatlich gefördertes Vorsorgeprodukt für Neuverträge ab. Bestehende Riester-Verträge laufen unverändert weiter und werden weitergefördert; Details siehe Eintrag zum Altersvorsorgedepot.
