Stand: Juli 2026
Ab dem 1. Januar 2027 dürfen Anbieter keine neuen Riester-Verträge mehr ausgeben. Bis zum 31. Dezember 2026 abgeschlossene Verträge genießen dagegen einen dauerhaften Bestandsschutz — mit der alten Förderung: 175 Euro Grundzulage pro Jahr, bis zu 300 Euro Kinderzulage pro Kind (185 Euro für vor 2008 geborene Kinder) und dem Sonderausgabenabzug bis 2.100 Euro pro Jahr. Ein Riester-Neuabschluss 2026 lohnt sich für Arbeitnehmer nach Einschätzung von Finanztip und Verbraucherzentrale im Wesentlichen nur noch in einer Konstellation: Geringverdiener und Familien mit mehreren nach 2008 geborenen Kindern. Für alle anderen ist Warten auf das ab 2027 startende Altersvorsorgedepot in der Regel die bessere Wahl.
Was ändert sich zum 1. Januar 2027?
Mit dem Altersvorsorgereformgesetz (AVRG) endet die Riester-Rente in ihrer bisherigen Form. Das Gesetz ist kein Entwurf mehr: Der Bundesrat hat am 8. Mai 2026 zugestimmt, verkündet wurde es als BGBl. 2026 I Nr. 156 vom 29. Mai 2026. Konkret bedeutet das: Anbieter dürfen ab dem 1. Januar 2027 keine neuen Riester-Verträge mehr ausgeben. Bestehende Verträge dürfen wie gewohnt und mit der bisherigen Förderung weitergeführt werden — das nennt sich Bestandsschutz. Parallel starten am 1. Januar 2027 zwei neue geförderte Produkte: das renditeorientierte Altersvorsorgedepot (mit oder ohne Beitragserhaltungsgarantie) und ein Standarddepot mit gedeckelten Effektivkosten von maximal 1,0 Prozent pro Jahr.
Für Dich als Arbeitnehmer heißt das: Wer 2026 noch abschließen will, hat bis zum 31. Dezember 2026 Zeit. Danach ist die Tür zu — endgültig. Ein Wechsel aus einem bestehenden Riester-Vertrag in die neue Förderung ist auch später noch möglich, aber der Weg zurück in die alte Riester-Systematik ist nach einem Wechsel für immer versperrt.
Für wen ein Riester-Neuabschluss 2026 noch sinnvoll ist
Klar profitiert von einem Neuabschluss vor dem Stichtag im Wesentlichen eine Gruppe: Geringverdiener und Familien mit mehreren nach 2008 geborenen Kindern. Finanztip formuliert es in seinem Riester-Ratgeber (Stand 24. April 2026) unmissverständlich: Einen Riester-Vertrag neu abzuschließen lohnt sich 2026 nur für Geringverdiener mit mehreren Kindern. Die Verbraucherzentrale warnt zusätzlich vor der zu erwartenden Verkaufswelle zum Jahresende — der Stichtag allein ist kein Grund für einen übereilten Abschluss.
Beispiel Familie: Zwei nach 2008 geborene Kinder ergeben 175 Euro Grundzulage plus 2 × 300 Euro Kinderzulage — zusammen 775 Euro staatliche Förderung pro Jahr, wenn der Mindesteigenbeitrag von 4 Prozent des Vorjahresbruttos (abzüglich Zulagen, mindestens 60 Euro) eingezahlt wird. Im neuen System läge die maximale Grundzulage bei 540 Euro und die Kinderzulage bei 300 Euro pro Kind (aber nur bei einem Eigenbeitrag von 300 Euro je Kind). Die alte Systematik ist bei mehreren Kindern schlicht großzügiger.
Warum sich Riester 2026 für Gutverdiener rechnerisch kaum noch trägt
Der Steuervorteil eines Alt-Riester-Vertrags ist für Gutverdiener kleiner, als die reine Multiplikation nahelegt. Rechenbeispiel Single ohne Kinder, Grenzsteuersatz 42 Prozent: Der Höchstbetrag von 2.100 Euro nach § 10a EStG enthält die Zulagen bereits — der Eigenbeitrag beträgt also 1.925 Euro, dazu kommen 175 Euro Grundzulage. Das Finanzamt setzt 2.100 Euro als Sonderausgaben an, das entlastet um rund 882 Euro. Über die Günstigerprüfung nach § 10a Abs. 2 EStG wird davon aber die bereits gezahlte Zulage von 175 Euro abgezogen. Der tatsächliche zusätzliche Steuervorteil liegt damit bei rund 707 Euro pro Jahr, nicht bei 882 Euro.
Ab 2027 verschiebt sich diese Rechnung weiter zuungunsten des Alt-Vertrags: Der Sonderausgaben-Höchstbetrag steigt laut BMF auf 1.800 Euro Eigenbeitrag zuzüglich Zulageanspruch — ohne Kinder also 2.340 Euro statt bisher 2.100 Euro. Wir empfehlen Gutverdienern mit hohem Grenzsteuersatz deshalb keinen Riester-Neuabschluss 2026, sondern raten dazu, den Vergleich mit dem Altersvorsorgedepot und mit der Rürup-Rente vor einer Entscheidung durchrechnen zu lassen.
Für wen sich das Warten auf das Altersvorsorgedepot lohnt
Für Singles und Paare ohne Kinder mit Grenzsteuersatz unter 40 Prozent und für alle, denen die Riester-Produktkosten schon in der Vergangenheit ein Dorn im Auge waren, ist Warten ab 2027 in der Regel die bessere Option. Das Altersvorsorgedepot erlaubt erstmals eine echte ETF-basierte Anlage in der geförderten Altersvorsorge — inklusive der Möglichkeit einer 80-Prozent-Garantie statt der bisherigen 100-Prozent-Beitragserhaltungsgarantie. Das öffnet höhere Aktienquoten und damit spürbar höhere Renditechancen über 30 bis 40 Jahre Ansparzeit.
Zusätzlich gilt für das Standarddepot ab 2027 eine gesetzliche Kostenobergrenze von 1,0 Prozent Effektivkosten pro Jahr. Zum Vergleich: Klassische Riester-Rentenversicherungen liegen laut Verbraucherzentrale-Analysen häufig bei 1,5 bis über 2 Prozent Effektivkosten — jeder Prozentpunkt mehr entzieht Deiner Rente über 30 Jahre grob ein Fünftel des Endvermögens. Wer jung ist und lange anspart, sollte das nicht unterschätzen.
Zwei Details des neuen Systems solltest Du kennen. Erstens: Die einkommensabhängige Berechnung des Mindesteigenbeitrags entfällt ab 2027 vollständig, weil die Zulage beitragsproportional gewährt wird. Für mittelbar zulageberechtigte Ehegatten bleibt es laut BMF bei einer eigenen Mindestsparleistung von 120 Euro pro Jahr — also 10 Euro im Monat als Sockelbetrag für den Zulagenanspruch. Zweitens: Die Entnahme für selbstgenutztes Wohneigentum bleibt zwar grundsätzlich möglich (Altersvorsorge-Eigenheimbetrag, § 92a EStG, bis zu 100 Prozent des geförderten Kapitals), sie ist ab 2027 aber kein zwingender Vertragsbestandteil mehr. Wer diese Option will, muss gezielt einen Vertrag mit Eigenheimrenten-Förderung wählen — beim klassischen Altersvorsorgedepot kann sie schlicht fehlen.
Riester 2026 (alt) vs. Altersvorsorgedepot 2027 (neu) im Vergleich
| Merkmal | Riester (Abschluss bis 31.12.2026) | Altersvorsorgedepot (ab 1.1.2027) |
|---|---|---|
| Grundzulage max. | 175 € pro Jahr | 540 € pro Jahr (50 ct bis 360 €, dann 25 ct bis 1.800 €) |
| Kinderzulage | 300 € pro Kind (ab 2008), 185 € (vor 2008) | bis zu 300 € pro Kind bei 300 € Eigenbeitrag/Kind |
| Sonderausgabenabzug | bis 2.100 € pro Jahr (inkl. Zulagen) | bis 1.800 € Eigenbeitrag zzgl. Zulageanspruch — ohne Kinder z. B. 2.340 € |
| Berufseinsteigerbonus | keiner | einmalig 200 € bei Abschluss vor dem 25. Geburtstag |
| Garantie | 100 % Beitragsgarantie (Pflicht) | wählbar: 100 %, 80 % oder ohne Garantie |
| Kostendeckel | keiner | 1,0 % Effektivkosten pro Jahr (nur Standarddepot) |
| Auszahlung | Verrentungspflicht (Leibrente) | Leibrente oder Auszahlplan mind. bis 85. Lebensjahr |
| Anlage in ETFs möglich? | eingeschränkt (Riester-Fondssparpläne) | ja, aus gesetzlicher Positivliste |
| Maximale Einzahlung | keine gesonderte Grenze (gefördert bis 2.100 €) | 6.840 € pro Jahr und Vertrag, davon 1.800 € gefördert |
Diese Werte sind geltendes Recht, kein Entwurf: Der Bundesrat hat dem Altersvorsorgereformgesetz am 8. Mai 2026 zugestimmt, verkündet wurde es als BGBl. 2026 I Nr. 156 vom 29. Mai 2026. Grundzulage, Kinderzulage, Berufseinsteigerbonus und der Sonderausgaben-Höchstbetrag von 1.800 Euro zuzüglich Zulageanspruch sind in der BMF-FAQ zur Reform abschließend beziffert.
Bestand behalten oder in die neue Förderung wechseln?
Wenn Du bereits einen Riester-Vertrag hast, musst Du zum 1. Januar 2027 nichts tun — der Bestandsschutz greift automatisch. Du hast drei Wahlmöglichkeiten. Erstens: alten Vertrag mit alter Förderung weiterlaufen lassen. Zweitens: alten Vertrag behalten, aber gegenüber dem Anbieter erklären, dass Du in die neue Fördersystematik wechseln willst — sonstige Konditionen bleiben unverändert. Drittens: Kompletten Wechsel in einen Neuvertrag (Altersvorsorgedepot oder Garantieprodukt) ab 2027 — dabei können Wechsel- und Abschlusskosten anfallen, aber die bisherige Förderung muss nicht zurückgezahlt werden.
Wichtig: Der Weg zurück ist versperrt. Wer einmal in die neue Förderung wechselt, kann nicht mehr in die alte Riester-Systematik zurück. Vor einer solchen Entscheidung lohnt sich der Blick auf den individuellen Mindesteigenbeitrag — der Riester-Rechner der Deutschen Rentenversicherung rechnet das für den konkreten Fall aus.
Riester-Neuabschluss 2026: Pro und Kontra
| Pro | Kontra |
|---|---|
| Dauerhafter Bestandsschutz mit alter Förderung. Bei Familien mit mehreren Kindern nach 2008 rechnerisch attraktiver als das neue System (bis zu 775 Euro Zulage pro Jahr). Weiterhin volle Beitragsgarantie — planbar für sicherheitsorientierte Sparer. Entnahme für selbstgenutztes Wohneigentum ist in Alt-Verträgen zwingend enthalten. | Hohe Produktkosten belasten die Rendite über die Laufzeit erheblich. Verrentungspflicht mit oft mageren Rentenfaktoren. Keine ETF-Direktanlage möglich. Kein Berufseinsteigerbonus. Für Gutverdiener bringt der Sonderausgabenabzug nach Günstigerprüfung weniger als oft dargestellt — und der Höchstbetrag steigt ab 2027 ohnehin auf 1.800 Euro zuzüglich Zulage. Wer nach dem Abschluss in die neue Förderung wechselt, verliert das Rückkehrrecht in die alte Systematik. Für Singles und Paare ohne Kinder mit mittlerem Einkommen rechnet sich das neue Altersvorsorgedepot fast immer besser. |
Was Du bis zum 31. Dezember 2026 tun solltest
- Rechnen: Prüfe mit dem Riester-Rechner der Deutschen Rentenversicherung, wie hoch Deine Zulage im Alt-System konkret ausfällt.
- Einordnen: Vergleiche das Ergebnis mit den 540 Euro Grundzulage und dem Sonderausgabenabzug bis 1.800 Euro zuzüglich Zulageanspruch (ohne Kinder 2.340 Euro) im neuen System.
- Beraten lassen: Ein Neuabschluss ist eine 30- bis 40-Jahres-Entscheidung — Produktkosten und Wechseloptionen sollten unabhängig geprüft werden.
- Bestandsvertrag: Wenn Du schon Riester hast, keine Panik-Kündigung. Der Bestandsschutz greift automatisch und ist wertvoll.
- Wohn-Riester: Neuabschlüsse für Tilgungsförderung sind ebenfalls nur noch bis 31.12.2026 möglich — hier gilt derselbe Stichtag.
Mehr Details zur Ersatzlösung findest Du in unserem Leitfaden zum Altersvorsorgedepot ab 2027. Wie Du Deine Rentenlücke sauber berechnest, zeigt der Beitrag Rentenlücke berechnen und schließen. Für Gutverdiener mit hohem Grenzsteuersatz ist ergänzend die Rürup-Rente als Steuersparmodell oft der stärkere Hebel als Riester. Und wenn Du prüfen willst, wie stark die Doppelverbeitragung eine spätere Betriebsrente schmälert, hilft der Artikel zur Direktversicherung 2026. Maßgebliche Rechtsgrundlage ist das Altersvorsorgereformgesetz, verkündet im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2026 I Nr. 156 vom 29.05.2026); die Zahlen zur Förderung stammen aus der BMF-FAQ zur Reform der privaten Altersvorsorge. Als Zusatzquelle zur Gesetzesbegründung dient der Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drucksache 21/4088). Die kritische Einordnung zum Neuabschluss stammt vom Finanztip-Ratgeber zur Riester-Rente und von der Verbraucherzentrale.. Den individuellen Mindesteigenbeitrag rechnet der Riester-Rechner der Deutschen Rentenversicherung aus.
Häufige Fragen zu Riester 2026

Gründer & lizenzierter Finanzberater (§34d/34f GewO) · FINABLE
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