Das Umlageverfahren ist das Finanzierungsprinzip der gesetzlichen Rentenversicherung: Die Beiträge der heutigen Erwerbstätigen werden direkt zur Auszahlung an die heutigen Rentner verwendet.
Durch den demografischen Wandel (immer weniger Beitragszahler, immer mehr Rentner) gerät das System unter Druck. Im Gegensatz dazu steht das Kapitaldeckungsverfahren, bei dem jeder ein eigenes Kapital aufbaut.
