Vorsorgeaufwendungen sind Beiträge zu bestimmten Versicherungen und Altersvorsorgeprodukten, die steuerlich als Sonderausgaben absetzbar sind – Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen-, Haftpflicht- und Berufsunfähigkeitsversicherung.
Für die Altersvorsorge gilt 2026 ein Höchstbetrag von 30.826 € (Single) bzw. 61.652 € (Verheiratete). Sonstige Vorsorgeaufwendungen sind bis 1.900 € (Arbeitnehmer) bzw. 2.800 € (Selbstständige) absetzbar.
