Zurück zum GlossarSteuern

Zollfreigrenze

Die Zollfreigrenze war eine EU-weite Regelung die Pakete aus Drittstaaten bis zu einem Warenwert von 150 Euro von Zollgebühren befreit hat — ab Juli 2026 wurde sie abgeschafft.

Die Zollfreigrenze ist ein gesetzlich festgelegter Schwellenwert bis zu dem Waren aus Ländern außerhalb der EU ohne Erhebung von Zollgebühren eingeführt werden dürfen. Die bisherige EU-weite Zollfreigrenze von 150 Euro für Bestellungen aus Drittstaaten wie China, USA oder Türkei wurde zum 1. Juli 2026 abgeschafft.

Seitdem fällt eine pauschale Zollabgabe von 3 Euro pro Warenkategorie innerhalb einer Sendung an — zusätzlich zur Einfuhrumsatzsteuer von 19 Prozent auf den Warenwert. Betroffen sind vor allem Onlinebestellungen bei Plattformen wie Temu, Shein oder Aliexpress.

Häufige Fragen zu Zollfreigrenze

Isabelle

Isabelle

Beraterin Altersvorsorge · FINABLE

Erklärt Finanzbegriffe verständlich und ohne Fachjargon – damit Du fundierte Entscheidungen für Dein Geld triffst.