Die Zollfreigrenze ist ein gesetzlich festgelegter Schwellenwert bis zu dem Waren aus Ländern außerhalb der EU ohne Erhebung von Zollgebühren eingeführt werden dürfen. Die bisherige EU-weite Zollfreigrenze von 150 Euro für Bestellungen aus Drittstaaten wie China, USA oder Türkei wurde zum 1. Juli 2026 abgeschafft.
Seitdem fällt eine pauschale Zollabgabe von 3 Euro pro Warenkategorie innerhalb einer Sendung an — zusätzlich zur Einfuhrumsatzsteuer von 19 Prozent auf den Warenwert. Betroffen sind vor allem Onlinebestellungen bei Plattformen wie Temu, Shein oder Aliexpress.
