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Wohn-Riester: Eigenheim und Altersvorsorge kombinieren

15. November 2024 5 Min Jann
Wohn-Riester: Eigenheim und Altersvorsorge kombinieren

Stand: Juli 2026

Stand: Juli 2026. Wichtig vorab: Neue Wohn-Riester-Verträge können nur noch bis zum 31. Dezember 2026 abgeschlossen werden. Ab dem 1. Januar 2027 löst das Altersvorsorgedepot die Riester-Förderung ab — es ist aber ausdrücklich nicht für den Immobilienerwerb entnahmefähig. Wer die Wohn-Riester-Förderung noch nutzen will, muss den Vertrag also 2026 abschließen (Quelle: Altersvorsorge-Reformgesetz, BGBl. I 2026 Nr. 156).

Was ist Wohn-Riester?

Wohn-Riester (§ 92a EStG, „Eigenheimrente") ist eine Variante der Riester-Förderung, die statt einer lebenslangen Rente selbstgenutztes Wohneigentum finanziert. Du kannst angespartes Riester-Kapital als sogenannten Altersvorsorge-Eigenheimbetrag für Kauf, Bau oder Entschuldung entnehmen — oder direkt einen Riester-Bausparvertrag bzw. ein Riester-Darlehen abschließen. Zulagen und Sonderausgabenabzug greifen genauso wie beim klassischen Riester.

Wie funktioniert die Förderung konkret?

Du erhältst die klassischen Riester-Zulagen: 175 € Grundzulage pro Jahr plus 300 € Kinderzulage je nach 2008 geborenem, kindergeldberechtigtem Kind (§ 84, § 85 EStG). Zusätzlich sind Beiträge bis zu 2.100 € jährlich als Sonderausgaben absetzbar (§ 10a EStG). Um die volle Zulage zu bekommen, musst Du 4 % Deines rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens einzahlen, abzüglich der Zulagen — mindestens aber 60 € (Sockelbetrag). Kapital aus einem bestehenden Riester-Vertrag kannst Du komplett als Eigenheimbetrag verwenden.

Wohnförderkonto — die nachgelagerte Besteuerung im Detail

Das entnommene und geförderte Kapital wird auf einem fiktiven Wohnförderkonto erfasst und mit 2 % pro Jahr verzinst (§ 92a Abs. 2 EStG). Dieser Bestand wird ab Rentenbeginn nachgelagert versteuert — Du hast zwei Wege: erstens die verteilte Besteuerung bis zum 85. Lebensjahr in gleichmäßigen Jahresbeträgen, zweitens die Einmalbesteuerung, bei der nur 70 % des Kontostands als Einkommen angesetzt werden (30 % Rabatt). Welche Variante günstiger ist, hängt vom individuellen Steuersatz im Ruhestand und der Höhe des Wohnförderkontos ab.

Was ändert sich zum 1. Januar 2027?

Mit dem Altersvorsorge-Reformgesetz (Bundesrat vom 8. Mai 2026, BGBl. I 2026 Nr. 156) endet zum 31. Dezember 2026 die Möglichkeit, neue Riester- und damit auch neue Wohn-Riester-Verträge abzuschließen. Bestehende Verträge genießen Bestandsschutz und werden unverändert weitergefördert. Das ab 2027 startende Altersvorsorgedepot ist der Nachfolger für die staatlich geförderte private Altersvorsorge — Kapital daraus darf jedoch nicht für den Immobilienerwerb entnommen werden. Wer die Immobilienförderung braucht, muss den Wohn-Riester-Vertrag noch in 2026 abschließen; ein Wechsel vom Depot zurück in Wohn-Riester ist nach 2026 nicht möglich.

Pro und Kontra aus Arbeitnehmersicht

ProKontra
Zulagen fließen direkt in die Tilgung — Familien mit zwei Kindern erhalten 775 € pro JahrSelbstnutzungspflicht — bei Auszug droht Nachbesteuerung des Wohnförderkontos
Sonderausgabenabzug bis 2.100 € pro Jahr reduziert die Steuerlast in der AnsparphaseNachgelagerte Besteuerung im Ruhestand — Wohnförderkonto verzinst sich fiktiv mit 2 %
Bestehende Riester-Guthaben nutzbar als Eigenheimbetrag ohne schädliche VerwendungAb 2027 keine Neuabschlüsse mehr möglich — Altersvorsorgedepot ist nicht immobilienfähig
Sinnvoll bei langer Restlaufzeit bis zum Rentenbeginn und hoher FörderquoteKomplexe Regeln, hoher Verwaltungsaufwand, oft teure Vertragsstrukturen

Worauf Du sonst noch achten musst

Die geförderte Immobilie muss dauerhaft selbst genutzt werden. Vermietung oder Verkauf innerhalb der Bindungsfrist lösen eine schädliche Verwendung aus — dann werden die Zulagen und Steuervorteile anteilig zurückgefordert. Ausnahme: berufliche Umzüge mit Wiedereinzugsabsicht innerhalb von fünf Jahren. Wer den Vertrag noch 2026 abschließen will, sollte parallel prüfen, ob eine reine Sondertilgung ohne Riester-Bindung nicht langfristig günstiger ist — die Förderung lohnt sich vor allem bei mindestens 15 Jahren Restlaufzeit und aktivem Familienstatus.

Fazit

Wohn-Riester ist 2026 zum letzten Mal als Neuvertrag verfügbar. Für Familien mit Kindern und langer Restlaufzeit ist die Zulage weiterhin ein starker Tilgungshebel — aber die Selbstnutzungspflicht und die nachgelagerte Besteuerung des Wohnförderkontos wollen verstanden sein. Das Altersvorsorgedepot ist kein Ersatz, weil Immobilienentnahmen ab 2027 nicht mehr vorgesehen sind.

Häufige Fragen zu Wohn-Riester

Mehr Hintergrund findest Du im Artikel Riester letzte Chance 2026: Bis 31.12. abschließen oder aufs Altersvorsorgedepot warten? sowie der Ratgeber zu Riester-Rente 2024: Lohnt sie sich noch?.

Jann
Jann

Gründer & lizenzierter Finanzberater (§34d/34f GewO) · FINABLE

Schreibt über Steueroptimierung, Altersvorsorge und Vermögensaufbau – verständlich, transparent und ohne Vertriebsdruck.