Eine Abfindung ist eine einmalige Zahlung des Arbeitgebers bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses – etwa bei betriebsbedingter Kündigung oder Aufhebungsvertrag. Sie ist voll lohnsteuerpflichtig, aber sozialversicherungsfrei.
Über die Fünftelregelung lässt sich die Steuerlast deutlich senken: Die Abfindung wird rechnerisch auf fünf Jahre verteilt, der Mehrsteuer-Anteil verfünffacht. Eine Faustregel für die Höhe sind 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr.
