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Abfindung

Einmalige Zahlung des Arbeitgebers bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses – steuerpflichtig, aber per Fünftelregelung optimierbar.

Eine Abfindung ist eine einmalige Zahlung des Arbeitgebers bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses – etwa bei betriebsbedingter Kündigung oder Aufhebungsvertrag. Sie ist voll lohnsteuerpflichtig, aber sozialversicherungsfrei.

Über die Fünftelregelung lässt sich die Steuerlast deutlich senken: Die Abfindung wird rechnerisch auf fünf Jahre verteilt, der Mehrsteuer-Anteil verfünffacht. Eine Faustregel für die Höhe sind 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr.

Häufige Fragen zu Abfindung

Charlie

Charlie

Berater Investments · FINABLE

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