Der Arbeitgeberzuschuss ist eine freiwillige oder verpflichtende Zuzahlung des Arbeitgebers zu betrieblichen Leistungen. Bekanntestes Beispiel: der 15-%-Pflichtzuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge bei Entgeltumwandlung.
Seit 2019 (Neuverträge) bzw. 2022 (Altverträge) ist der Arbeitgeber verpflichtet, mindestens 15 % Zuschuss zu zahlen, soweit er Sozialabgaben spart. Viele Arbeitgeber zahlen freiwillig mehr.
