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Arbeitgeberzuschuss

Zuzahlung des Arbeitgebers – z. B. 15 % Pflichtzuschuss zur bAV bei Entgeltumwandlung.

Der Arbeitgeberzuschuss ist eine freiwillige oder verpflichtende Zuzahlung des Arbeitgebers zu betrieblichen Leistungen. Bekanntestes Beispiel: der 15-%-Pflichtzuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge bei Entgeltumwandlung.

Seit 2019 (Neuverträge) bzw. 2022 (Altverträge) ist der Arbeitgeber verpflichtet, mindestens 15 % Zuschuss zu zahlen, soweit er Sozialabgaben spart. Viele Arbeitgeber zahlen freiwillig mehr.

Häufige Fragen zu Arbeitgeberzuschuss

Jann

Jann

Berater Vermögensaufbau · FINABLE

Erklärt Finanzbegriffe verständlich und ohne Fachjargon – damit Du fundierte Entscheidungen für Dein Geld triffst.