Die Direktversicherung ist einer von fünf Durchführungswegen der betrieblichen Altersvorsorge. Der Arbeitgeber schließt für den Arbeitnehmer eine Lebens- oder Rentenversicherung ab.
Beiträge bis 8 % der Beitragsbemessungsgrenze sind steuerfrei, bis 4 % auch sozialversicherungsfrei. Bei Jobwechsel kann der Vertrag mitgenommen, beim neuen Arbeitgeber fortgeführt oder privat weitergezahlt werden.
