Stand: Juli 2026
Was ist die betriebliche Altersvorsorge?
Bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) wird ein Teil Deines Bruttogehalts direkt in einen Vorsorgevertrag umgewandelt – bevor Steuern und Sozialabgaben abgezogen werden. Das nennt sich Entgeltumwandlung. Für Entgeltumwandlungen, die ab dem 1. Januar 2019 vereinbart wurden, muss Dein Arbeitgeber mindestens 15 % Zuschuss zahlen, sofern er dadurch Sozialabgaben spart (§ 1a Abs. 1a BetrAVG). Für Altverträge, die vor 2019 abgeschlossen wurden, gilt dieselbe Zuschusspflicht erst seit dem 1. Januar 2022 (§ 26a BetrAVG).
2026 sind Beiträge bis 676 €/Monat (8 % der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung, § 3 Nr. 63 EStG) lohnsteuerfrei. Davon – nicht zusätzlich dazu – sind die ersten 338 €/Monat (4 %, § 1 Abs. 1 Nr. 9 SvEV) auch beitragsfrei in der Sozialversicherung. Der Teil zwischen 4 % und 8 % spart also Lohnsteuer, aber keine Sozialabgaben.
Wie viel sparst Du konkret?
2026 sind Beiträge bis 8.112 €/Jahr (676 €/Monat) lohnsteuerfrei und die ersten 4.056 €/Jahr (338 €/Monat) davon zusätzlich sozialabgabenfrei. Wer 200 € monatlich über die bAV anspart, zahlt netto oft nur 100–120 € weniger – weil Steuer und Sozialabgaben wegfallen. Der Staat subventioniert Deine Altersvorsorge also direkt.
Arbeitgeberzuschuss – ein oft vergessener Vorteil
Der Pflicht-Arbeitgeberzuschuss von 15 % ist reines Extrakapital, das Du sonst nicht bekämst. Bei 200 € eigener Einzahlung kommen 30 € vom Arbeitgeber oben drauf – jeden Monat. Über 30 Jahre summiert sich das auf über 10.000 € allein durch den Zuschuss.
Kranken- und Pflegeversicherung auf die bAV-Rente im Alter
Was in vielen bAV-Werbebroschüren fehlt: Die spätere Auszahlung ist zwar steuerlich privilegiert, aber in der Regel voll beitragspflichtig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung (§ 229 SGB V). Pflichtversicherte Rentner zahlen den vollen allgemeinen Beitragssatz plus Zusatzbeitrag der Krankenkasse und den vollen Pflegeversicherungsbeitrag – ohne Arbeitgeberanteil. Bei kapitalisierten Auszahlungen wird der Betrag rechnerisch auf 120 Monate verteilt und über zehn Jahre verbeitragt.
Der KVdR-Freibetrag entlastet dabei nur die Krankenversicherung, nicht die Pflegeversicherung. 2026 liegt er bei 189,00 €/Monat (Bezugsgröße West 3.780 € ÷ 20, § 226 Abs. 2 S. 2 SGB V i.V.m. SVBezGröV 2026). Nur der Teil der bAV-Rente, der diesen Freibetrag übersteigt, unterliegt in der KV Beiträgen; für die Pflegeversicherung wird ohne Freibetrag ab dem ersten Euro verbeitragt. Aus unserer Beratungspraxis: Rechne bei der Kalkulation der Nettorente mit rund 18–20 % Abzug für KV/PV auf den Teil oberhalb des Freibetrags – sonst überschätzt Du die spätere Kaufkraft der bAV deutlich.
Häufige Fragen zur betrieblichen Altersvorsorge
Fazit
Die bAV ist einer der wenigen Bereiche, in dem Staat und Arbeitgeber gemeinsam Deine Altersvorsorge subventionieren. Wer sie nicht nutzt, verzichtet auf bares Geld — sollte den Nettovorteil aber ehrlich mit KV/PV-Beiträgen und voller Besteuerung in der Auszahlungsphase gegenrechnen.

Gründer & lizenzierter Finanzberater (§34d/34f GewO) · FINABLE
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