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Betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Vom Arbeitgeber organisierte Altersvorsorge – mit Steuer- und Sozialabgabenersparnis durch Entgeltumwandlung.

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine vom Arbeitgeber angebotene Form der Vorsorge. Beiträge werden meist per Entgeltumwandlung aus dem Bruttogehalt eingezahlt – das spart Steuern und Sozialabgaben in der Ansparphase.

Seit 2019 ist der Arbeitgeber verpflichtet, mindestens 15 % Zuschuss zu zahlen, wenn er Sozialabgaben spart. In der Auszahlungsphase sind die Renten allerdings voll steuer- und krankenversicherungspflichtig. Eine wirtschaftliche Prüfung ist daher wichtig.

Isabelle

Isabelle

Beraterin Altersvorsorge · FINABLE

Erklärt Finanzbegriffe verständlich und ohne Fachjargon – damit Du fundierte Entscheidungen für Dein Geld triffst.