Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine vom Arbeitgeber angebotene Form der Vorsorge. Beiträge werden meist per Entgeltumwandlung aus dem Bruttogehalt eingezahlt – das spart Steuern und Sozialabgaben in der Ansparphase.
Seit 2019 ist der Arbeitgeber verpflichtet, mindestens 15 % Zuschuss zu zahlen, wenn er Sozialabgaben spart. In der Auszahlungsphase sind die Renten allerdings voll steuer- und krankenversicherungspflichtig. Eine wirtschaftliche Prüfung ist daher wichtig.
