Bei der Entgeltumwandlung verzichtest Du auf einen Teil Deines Bruttogehalts zugunsten von Beiträgen in eine betriebliche Altersvorsorge. Bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung (2026: bundesweit einheitlich 8.450 € pro Monat, also bis zu 676 € pro Monat) sind nach § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei. Innerhalb dieses Rahmens sind die ersten 4 % (2026: 338 € pro Monat) zusätzlich beitragsfrei in der Sozialversicherung (§ 1 SvEV) – die beiden Grenzen liegen also übereinander, nicht nebeneinander.
Das senkt die Abgabenlast in der Ansparphase deutlich. In der Rentenphase werden die Auszahlungen jedoch voll mit Einkommensteuer und Krankenkassenbeiträgen belastet (nachgelagerte Besteuerung).
