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Insolvenz

Zahlungsunfähigkeit – Privatinsolvenz führt nach 3 Jahren Wohlverhaltensphase zur Restschuldbefreiung.

Insolvenz bedeutet, dass eine Person oder ein Unternehmen die fälligen Schulden nicht mehr begleichen kann. Privatpersonen können dann Privatinsolvenz beantragen.

Nach einem außergerichtlichen Einigungsversuch folgt das gerichtliche Verfahren mit 3-jähriger Wohlverhaltensphase. Danach werden Restschulden erlassen – ein Neustart wird möglich.

Häufige Fragen zu Insolvenz

Isabelle

Isabelle

Beraterin Altersvorsorge · FINABLE

Erklärt Finanzbegriffe verständlich und ohne Fachjargon – damit Du fundierte Entscheidungen für Dein Geld triffst.