Insolvenz bedeutet, dass eine Person oder ein Unternehmen die fälligen Schulden nicht mehr begleichen kann. Privatpersonen können dann Privatinsolvenz beantragen.
Nach einem außergerichtlichen Einigungsversuch folgt das gerichtliche Verfahren mit 3-jähriger Wohlverhaltensphase. Danach werden Restschulden erlassen – ein Neustart wird möglich.
