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Arbeitgeber pleite: Was Arbeitnehmer jetzt wissen müssen

16. Juni 2026 7 Min Jann
Arbeitgeber pleite: Was Arbeitnehmer jetzt wissen müssen

Stand: Juni 2026

Die Nachrichten sind beunruhigend: Die Unternehmensinsolvenzen in Deutschland sind zuletzt deutlich gestiegen. Für Arbeitnehmer ist das eine reale Bedrohung — doch die wenigsten wissen was im Ernstfall passiert und wie sie sich absichern können.

Die Firmeninsolvenz ist der rechtliche Zustand in dem ein Unternehmen seine fälligen Schulden nicht mehr begleichen kann — für Arbeitnehmer bedeutet das akute Unsicherheit bei Gehalt, Job und Altersvorsorge, aber auch konkrete gesetzliche Schutzrechte die viele nicht kennen.

Was passiert sofort wenn der Arbeitgeber Insolvenz anmeldet?

Die Insolvenzeröffnung beendet das Arbeitsverhältnis nicht automatisch — Du musst weiter arbeiten gehen und behältst zunächst Deinen Job. Ein Insolvenzverwalter übernimmt die Geschäftsführung und entscheidet über die Zukunft des Unternehmens. Dein Gehalt ist kurzfristig geschützt: Die Bundesagentur für Arbeit zahlt das sogenannte Insolvenzgeld für die letzten drei Monate vor Insolvenzantrag — auch wenn Dein Arbeitgeber in dieser Zeit nicht zahlen konnte. Mehr Informationen zum Insolvenzgeld findest Du direkt bei der Bundesagentur für Arbeit.

Was passiert mit meiner betrieblichen Altersvorsorge?

Ansprüche aus der betrieblichen Altersvorsorge sind durch den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) geschützt. Dieser springt ein wenn ein Unternehmen insolvent wird und sichert die bereits erworbenen Rentenanspüche. Du verlierst Deine bAV-Ansprüche also nicht durch die Insolvenz des Arbeitgebers. Mehr Informationen findest Du beim PSVaG direkt.

Kann mir wegen der Insolvenz gekündigt werden?

Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis nicht kündigen nur weil eine Insolvenz vorliegt. Aber Vorsicht: Der Insolvenzverwalter kann betriebsbedingte Kündigungen aussprechen — mit einer verkürzten Kündigungsfrist von maximal drei Monaten, unabhängig von der vertraglich vereinbarten Frist.

Was bekomme ich wenn ich doch entlassen werde?

Bei einer Kündigung durch den Insolvenzverwalter hast Du Anspruch auf: Erstens Insolvenzgeld für die letzten drei Monate Gehalt vor Insolvenzantrag. Zweitens Arbeitslosengeld — danach greift das reguläre ALG I, dessen Höhe von Deinem bisherigen Gehalt und Deinen Beitragsjahren abhängt. Drittens theoretisch eine Abfindung — aber in der Praxis bei Insolvenz oft schwer durchsetzbar da die Insolvenzmasse begrenzt ist.

Pro & Kontra — Wie gut schützt das Gesetz Arbeitnehmer bei Insolvenz?

ProKontra
Das deutsche Insolvenzrecht schützt Arbeitnehmer vergleichsweise gut. Insolvenzgeld, PSVaG-Schutz für die bAV und das Weiterbestehen des Arbeitsverhältnisses bis zur Kündigung sind echte Sicherheitsnetze.Das Insolvenzgeld deckt nur drei Monate ab. Wer keine Notfallreserve hat, gerät schnell in finanzielle Not — auch wenn die Ansprüche theoretisch bestehen. Die Zeit bis zur tatsächlichen Auszahlung kann mehrere Wochen dauern.

Wie Du Dich langfristig absicherst

Der beste Schutz vor den Folgen einer Firmeninsolvenz ist eine solide persönliche Finanzplanung. Drei Dinge sind entscheidend: Erstens eine Notfallreserve von drei Nettomonatsgehältern auf einem Tagesgeldkonto. Zweitens eine Berufsunfähigkeitsversicherung die Dein Einkommen unabhängig vom Arbeitgeber absichert. Drittens die Altersvorsorge diversifizieren — ergänze die bAV mit einem ETF-Sparplan der Dir allein gehört. Wie Du staatliche Förderungen dabei optimal nutzt, zeigen wir in unserem Artikel über staatliche Förderungen für Arbeitnehmer. In einem kostenlosen Erstgespräch zeigen wir Dir wie Du Deine Finanzen so aufstellst, dass ein Jobverlust kein finanzielles Desaster wird.

Häufige Fragen zur Firmeninsolvenz

Mehr Hintergrund findest Du im Artikel Berufsunfähigkeitsversicherung: Wann sie sich wirklich lohnt sowie der Ratgeber zu Private Krankenversicherung: Wann lohnt sich der Wechsel?.

Jann
Jann

Gründer & lizenzierter Finanzberater (§34d/34f GewO) · FINABLE

Schreibt über Steueroptimierung, Altersvorsorge und Vermögensaufbau – verständlich, transparent und ohne Vertriebsdruck.