Die Lohnfortzahlung ist die gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers, das volle Gehalt bei Krankheit bis zu 6 Wochen weiterzuzahlen. Voraussetzung: ununterbrochene Beschäftigung von mindestens 4 Wochen.
Nach 6 Wochen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse das Krankengeld (70 % des Bruttos, max. 90 % des Nettos) – maximal 78 Wochen wegen derselben Krankheit innerhalb von 3 Jahren.
