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Lohnfortzahlung

Gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers: Bei Krankheit zahlt er bis zu 6 Wochen das volle Gehalt weiter.

Die Lohnfortzahlung ist die gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers, das volle Gehalt bei Krankheit bis zu 6 Wochen weiterzuzahlen. Voraussetzung: ununterbrochene Beschäftigung von mindestens 4 Wochen.

Nach 6 Wochen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse das Krankengeld (70 % des Bruttos, max. 90 % des Nettos) – maximal 78 Wochen wegen derselben Krankheit innerhalb von 3 Jahren.

Häufige Fragen zu Lohnfortzahlung

Charlie

Charlie

Berater Investments · FINABLE

Erklärt Finanzbegriffe verständlich und ohne Fachjargon – damit Du fundierte Entscheidungen für Dein Geld triffst.