Die Aussteuerung bezeichnet das Ende des Krankengeldbezugs nach 78 Wochen Krankheit innerhalb von drei Jahren. Danach zahlt die gesetzliche Krankenkasse kein Krankengeld mehr.
Wer dann nicht arbeiten kann, ist auf Krankentagegeld, Berufsunfähigkeitsrente oder Erwerbsminderungsrente angewiesen. Ohne private Absicherung droht ein massiver Einkommensverlust.
