Ein Minijob ist ein Beschäftigungsverhältnis mit maximal 602 € Monatsverdienst (2026). Die Grenze ist dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt (Mindestlohn × 130 ÷ 3 = 13,90 € × 130 ÷ 3 = 602 €). Er ist für Arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungsfrei – der Arbeitgeber zahlt pauschale Abgaben.
Minijobber sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert (kann auf Antrag entfallen) und sammeln so Rentenpunkte. Andere Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld oder Krankengeld gibt es nicht.
