Zurück zum GlossarSteuern

Minijob

Beschäftigung bis 602 € monatlich (2026) – sozialversicherungsfrei, aber mit eingeschränkten Ansprüchen.

Ein Minijob ist ein Beschäftigungsverhältnis mit maximal 602 € Monatsverdienst (2026). Die Grenze ist dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt (Mindestlohn × 130 ÷ 3 = 13,90 € × 130 ÷ 3 = 602 €). Er ist für Arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungsfrei – der Arbeitgeber zahlt pauschale Abgaben.

Minijobber sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert (kann auf Antrag entfallen) und sammeln so Rentenpunkte. Andere Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld oder Krankengeld gibt es nicht.

Häufige Fragen zu Minijob

Charlie

Charlie

Berater Investments · FINABLE

Erklärt Finanzbegriffe verständlich und ohne Fachjargon – damit Du fundierte Entscheidungen für Dein Geld triffst.