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Nachgelagerte Besteuerung

Beiträge sind in der Ansparphase steuerlich begünstigt, dafür werden Auszahlungen im Alter voll besteuert.

Bei der nachgelagerten Besteuerung sind Vorsorgebeiträge in der Ansparphase ganz oder teilweise von der Steuer befreit. Im Gegenzug werden die Auszahlungen im Rentenalter vollständig oder anteilig der Einkommensteuer unterworfen.

Dieses Prinzip gilt z. B. für die gesetzliche Rente, Rürup-Rente und betriebliche Altersvorsorge. Da der Steuersatz im Alter meist niedriger ist als im Berufsleben, ergibt sich i. d. R. ein Steuervorteil.

Jann

Jann

Berater Vermögensaufbau · FINABLE

Erklärt Finanzbegriffe verständlich und ohne Fachjargon – damit Du fundierte Entscheidungen für Dein Geld triffst.