Bei der nachgelagerten Besteuerung sind Vorsorgebeiträge in der Ansparphase ganz oder teilweise von der Steuer befreit. Im Gegenzug werden die Auszahlungen im Rentenalter vollständig oder anteilig der Einkommensteuer unterworfen.
Dieses Prinzip gilt z. B. für die gesetzliche Rente, Rürup-Rente und betriebliche Altersvorsorge. Da der Steuersatz im Alter meist niedriger ist als im Berufsleben, ergibt sich i. d. R. ein Steuervorteil.
