Nebeneinkünfte sind Einkünfte neben dem Hauptberuf – etwa aus Vermietung, Kapitalanlagen oder selbstständiger Tätigkeit. Bis 410 € jährlich bleiben sie nach dem Härteausgleich steuerfrei.
Übersteigen sie 410 €, sind sie voll steuerpflichtig und in der Steuererklärung anzugeben. Eine Steuererklärungspflicht entsteht oft bereits ab dieser Grenze.
