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Nebeneinkünfte

Einkünfte neben dem Hauptberuf – bis 410 € jährlich steuerfrei, darüber steuerpflichtig.

Nebeneinkünfte sind Einkünfte neben dem Hauptberuf – etwa aus Vermietung, Kapitalanlagen oder selbstständiger Tätigkeit. Bis 410 € jährlich bleiben sie nach dem Härteausgleich steuerfrei.

Übersteigen sie 410 €, sind sie voll steuerpflichtig und in der Steuererklärung anzugeben. Eine Steuererklärungspflicht entsteht oft bereits ab dieser Grenze.

Häufige Fragen zu Nebeneinkünfte

Charlie

Charlie

Berater Investments · FINABLE

Erklärt Finanzbegriffe verständlich und ohne Fachjargon – damit Du fundierte Entscheidungen für Dein Geld triffst.