Mit der Pendlerpauschale (Entfernungspauschale) setzt Du den Weg zur Arbeit steuerlich ab: 0,30 € pro Kilometer für die ersten 20 km, ab dem 21. Kilometer 0,38 €.
Sie gilt pro Arbeitstag und einfacher Wegstrecke – unabhängig vom Verkehrsmittel, also auch für Bus, Bahn, Fahrrad oder zu Fuß. Bei tatsächlich höheren ÖPNV-Kosten kannst Du diese alternativ ansetzen.
