Mit der Pendlerpauschale (Entfernungspauschale) setzt Du den Weg zur Arbeit steuerlich ab: Seit dem 1. Januar 2026 gelten einheitlich 0,38 € je Entfernungskilometer – auch für die ersten 20 Kilometer (Steueränderungsgesetz 2025, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG). Bis 2025 waren es 0,30 € und erst ab dem 21. Kilometer 0,38 €.
Sie gilt pro Arbeitstag und einfacher Wegstrecke – unabhängig vom Verkehrsmittel, also auch für Bus, Bahn, Fahrrad oder zu Fuß. Bei tatsächlich höheren ÖPNV-Kosten kannst Du diese alternativ ansetzen.
