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Pendlerpauschale

0,30 € pro Kilometer (ab dem 21. km: 0,38 €) für den einfachen Arbeitsweg – als Werbungskosten absetzbar.

Mit der Pendlerpauschale (Entfernungspauschale) setzt Du den Weg zur Arbeit steuerlich ab: 0,30 € pro Kilometer für die ersten 20 km, ab dem 21. Kilometer 0,38 €.

Sie gilt pro Arbeitstag und einfacher Wegstrecke – unabhängig vom Verkehrsmittel, also auch für Bus, Bahn, Fahrrad oder zu Fuß. Bei tatsächlich höheren ÖPNV-Kosten kannst Du diese alternativ ansetzen.

Häufige Fragen zu Pendlerpauschale

Jann

Jann

Berater Vermögensaufbau · FINABLE

Erklärt Finanzbegriffe verständlich und ohne Fachjargon – damit Du fundierte Entscheidungen für Dein Geld triffst.