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Werbungskosten

Beruflich bedingte Ausgaben, die von der Steuer absetzbar sind – Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 € (2026).

Werbungskosten sind Ausgaben, die im Zusammenhang mit Deinem Beruf stehen – etwa Fahrtkosten, Arbeitsmittel, Fortbildungen, Bewerbungskosten oder die Homeoffice-Pauschale.

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € (Stand 2026) wird automatisch berücksichtigt. Wer höhere Werbungskosten hat, sollte diese mit Belegen einzeln in der Steuererklärung angeben.

Häufige Fragen zu Werbungskosten

Jann

Jann

Berater Vermögensaufbau · FINABLE

Erklärt Finanzbegriffe verständlich und ohne Fachjargon – damit Du fundierte Entscheidungen für Dein Geld triffst.