Der Verpflegungsmehraufwand (VMA) ist eine steuerliche Pauschale für die höheren Essen- und Getränkekosten die bei Dienstreisen anfallen. Er kann nur geltend gemacht werden wenn keine erste Tätigkeitsstätte am Einsatzort vorliegt. 2026 beträgt er 14 Euro für Abwesenheiten über 8 Stunden und 28 Euro für ganztägige Abwesenheit.
Wichtig: Sobald ein Einsatzort zur ersten Tätigkeitsstätte wird, entfällt der Anspruch auf VMA vollständig. Der Arbeitgeber kann den VMA im Rahmen der gesetzlichen Pauschalen steuerfrei erstatten.
