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Verpflegungsmehraufwand

Der Verpflegungsmehraufwand ist eine steuerliche Pauschale für Mehrausgaben bei Dienstreisen — 2026 beträgt er 14 Euro für mehr als 8 Stunden und 28 Euro für den ganzen Tag.

Der Verpflegungsmehraufwand (VMA) ist eine steuerliche Pauschale für die höheren Essen- und Getränkekosten die bei Dienstreisen anfallen. Er kann nur geltend gemacht werden wenn keine erste Tätigkeitsstätte am Einsatzort vorliegt. 2026 beträgt er 14 Euro für Abwesenheiten über 8 Stunden und 28 Euro für ganztägige Abwesenheit.

Wichtig: Sobald ein Einsatzort zur ersten Tätigkeitsstätte wird, entfällt der Anspruch auf VMA vollständig. Der Arbeitgeber kann den VMA im Rahmen der gesetzlichen Pauschalen steuerfrei erstatten.

Häufige Fragen zu Verpflegungsmehraufwand

Jann

Jann

Berater Vermögensaufbau · FINABLE

Erklärt Finanzbegriffe verständlich und ohne Fachjargon – damit Du fundierte Entscheidungen für Dein Geld triffst.