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Erste Tätigkeitsstätte 2027: Was sich für Homeoffice, Außendienst und Projektmitarbeiter ändert

14. Juli 2026 7 Min Jann
Erste Tätigkeitsstätte 2027: Was sich für Homeoffice, Außendienst und Projektmitarbeiter ändert

Stand: Juli 2026

Das Bundesfinanzministerium hat Ende Mai 2026 den Referentenentwurf für das Jahressteuergesetz 2026 veröffentlicht. Eine Änderung könnte für Millionen Arbeitnehmer direkte steuerliche Konsequenzen haben — besonders für Menschen im Außendienst, in Projekteinsätzen oder im hybriden Arbeitsmodell. Die Frist für die erste Tätigkeitsstätte soll von 48 auf 24 Monate verkürzt werden.

Die erste Tätigkeitsstätte ist der Ort, dem ein Arbeitnehmer dauerhaft zugeordnet ist und den er regelmäßig aufsucht — sie bestimmt ob Fahrten zur Arbeit als einfache Pendlerpauschale oder als vollständig absetzbare Reisekosten gelten. Ab 2027 soll die Zuordnung bereits nach 24 statt bisher 48 Monaten dauerhaft werden.

Was ist die erste Tätigkeitsstätte und warum ist sie so wichtig?

Die erste Tätigkeitsstätte ist steuerlich entscheidend weil sie bestimmt wie Fahrten zur Arbeit behandelt werden. Wer eine erste Tätigkeitsstätte hat, kann für Fahrten dorthin nur die Pendlerpauschale (seit 2026: 0,38 Euro ab dem ersten Kilometer) geltend machen. Wer dagegen keine feste erste Tätigkeitsstätte hat — z.B. Projektmitarbeiter im Kundeneinsatz oder Außendienst — kann alle Fahrten als Dienstreise abrechnen und zusätzlich Verpflegungsmehraufwendungen geltend machen. Mehr Informationen zur ersten Tätigkeitsstätte findest Du beim Bundesfinanzministerium.

Was ändert sich ab 2027 konkret?

Nach dem Referentenentwurf des Jahressteuergesetzes 2026 soll die maßgebliche Frist für eine dauerhafte Zuordnung von 48 auf 24 Monate verkürzt werden. Das bedeutet: Wer bisher über 48 Monate an einem Projektstandort eingesetzt war ohne dauerhaft zugeordnet zu sein, konnte Fahrtkosten als Dienstreise abrechnen. Künftig reichen bereits 24 Monate — danach gilt der Einsatzort automatisch als erste Tätigkeitsstätte. Das Gesetzgebungsverfahren läuft noch und soll bis Ende 2026 abgeschlossen sein. Änderungen sind möglich. Die Änderung gilt nur für das Inland — für Auslandseinsätze bleibt die 48-Monats-Frist bestehen.

Wer ist besonders betroffen?

Die Änderung trifft vor allem drei Gruppen: Erstens Projektmitarbeiter und Berater die über längere Zeit beim Kunden eingesetzt sind — nach 24 Monaten gilt der Kundenstandort als erste Tätigkeitsstätte und Fahrtkosten können nicht mehr als Dienstreise abgerechnet werden. Zweitens Zeitarbeitnehmer und Leiharbeiter, für die sich durch die kürzere Frist schneller steuerliche Nachteile ergeben können. Drittens Arbeitnehmer im hybriden Modell, die gelegentlich ins Büro kommen — hier muss genau geprüft werden ob der Unternehmenssitz als erste Tätigkeitsstätte gilt.

Homeoffice und Co-Working — was gilt hier?

Das Homeoffice ist keine erste Tätigkeitsstätte — daran ändert sich durch das Jahressteuergesetz 2026 nichts. Das häusliche Arbeitszimmer ist keine betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers und kann daher steuerlich nicht als erste Tätigkeitsstätte eingestuft werden. Das bedeutet aber nicht automatisch Entwarnung: Selbst wer überwiegend im Homeoffice arbeitet, kann am Unternehmenssitz eine erste Tätigkeitsstätte haben — nämlich dann, wenn der Arbeitgeber ihn dort dauerhaft zugeordnet hat. Auch Co-Working-Spaces gelten regelmäßig nicht als erste Tätigkeitsstätte.

Was bedeutet das konkret für Deine Steuern?

Der Unterschied zwischen Pendlerpauschale und Reisekosten kann erheblich sein. Ein Beispiel: Du arbeitest 24 Monate als Berater beim Kunden 80 Kilometer entfernt. Bisher: Fahrtkosten als Dienstreise — 0,30 Euro pro Kilometer für Hin- und Rückfahrt, plus Verpflegungsmehraufwendungen. Ab 2027: Nach 24 Monaten greift nur noch die Entfernungspauschale — 0,38 Euro pro Kilometer, aber nur einfache Strecke, keine Rückfahrt, keine Verpflegung. Der jährliche steuerliche Unterschied kann bei langen Pendelstrecken mehrere hundert Euro betragen.

Pro & Kontra — Ist die Verkürzung sinnvoll?

ProKontra
Die Regelung schafft mehr Rechtssicherheit. Bisher war die 48-Monats-Frist oft Gegenstand von Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Finanzämtern. Eine kürzere und klarere Frist vereinfacht die Handhabung.Für Arbeitnehmer in Projekteinsätzen bedeutet die Verkürzung konkrete steuerliche Nachteile. Wer bisher nach 2 Jahren noch Dienstreise abrechnen konnte, verliert diesen Vorteil — und das ohne dass sich an seiner tatsächlichen Arbeitssituation etwas geändert hat.

Was solltest Du jetzt tun?

Da das Gesetz erst ab 2027 gilt, hast Du noch Zeit Dich vorzubereiten. Wenn Du in einem längeren Projekteinsatz bist, prüfe jetzt ob und wann die 24-Monats-Grenze für Dich relevant wird. Lass Deinen Arbeitsvertrag und die Zuordnung durch den Arbeitgeber prüfen — eine klare vertragliche Regelung kann steuerlich entscheidend sein. Wer generell seine Steuern als Arbeitnehmer optimieren will, findet alle wichtigen Tipps in unserem Steueroptimierungs-Guide für Angestellte. Was sich generell in 2026 steuerlich geändert hat, erklären wir in unserem Artikel über die steuerlichen Änderungen 2026. Und für alle Fragen rund um die Steuererklärung haben wir einen Überblick über die wichtigsten Änderungen ab Juli 2026. In einem kostenlosen Erstgespräch bei FINABLE schauen wir uns Deine individuelle Situation an und zeigen Dir wie Du steuerlich optimal aufgestellt bist.

Häufige Fragen zur ersten Tätigkeitsstätte

Vertiefend passt dazu unser Beitrag Steueroptimierung 2026 für Angestellte: Die 8 wirksamsten Hebel – und ebenso aufschlussreich ist Rürup-Rente: Bis zu 3.456 € Steuern sparen – so geht's.

Jann
Jann

Gründer & lizenzierter Finanzberater (§34d/34f GewO) · FINABLE

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