Eine Vorsorgevollmacht ermächtigt eine Vertrauensperson, in Deinem Namen Entscheidungen zu treffen – medizinisch, finanziell und rechtlich –, wenn Du selbst nicht mehr handlungsfähig bist.
Sie vermeidet, dass ein gerichtlicher Betreuer bestellt wird. Idealerweise kombiniert mit Patientenverfügung und Betreuungsverfügung. Notarielle Beglaubigung ist für Immobilien- und Bankgeschäfte oft notwendig.
