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Zugewinngemeinschaft

Gesetzlicher Güterstand der Ehe in Deutschland – Vermögen bleibt getrennt, Zugewinn wird bei Scheidung ausgeglichen.

Die Zugewinngemeinschaft ist der gesetzliche Güterstand in Deutschland, sofern kein Ehevertrag etwas anderes regelt. Das Vermögen jedes Partners bleibt während der Ehe getrennt.

Bei Scheidung wird der während der Ehe erzielte Zugewinn (Endvermögen minus Anfangsvermögen) ausgeglichen. Wer mehr dazugewonnen hat, zahlt die Hälfte der Differenz an den anderen.

Häufige Fragen zu Zugewinngemeinschaft

Jann

Jann

Berater Vermögensaufbau · FINABLE

Erklärt Finanzbegriffe verständlich und ohne Fachjargon – damit Du fundierte Entscheidungen für Dein Geld triffst.