Die Zugewinngemeinschaft ist der gesetzliche Güterstand in Deutschland, sofern kein Ehevertrag etwas anderes regelt. Das Vermögen jedes Partners bleibt während der Ehe getrennt.
Bei Scheidung wird der während der Ehe erzielte Zugewinn (Endvermögen minus Anfangsvermögen) ausgeglichen. Wer mehr dazugewonnen hat, zahlt die Hälfte der Differenz an den anderen.
