Zurück zum GlossarSteuern

Vorabpauschale

Jährliche Vorabbesteuerung thesaurierender Fonds und ETFs – wird auf den späteren Verkaufsgewinn angerechnet.

Die Vorabpauschale ist eine jährliche pauschale Besteuerung thesaurierender ETFs und Fonds, eingeführt mit der Investmentsteuerreform 2018. Sie wird zu Jahresbeginn auf Basis des Basiszinses berechnet und im Januar fällig.

Wichtig: Die Vorabpauschale wird beim späteren Verkauf der Anteile auf die Steuerlast angerechnet – es entsteht also keine Doppelbesteuerung. Liegt zu Jahresbeginn ausreichend Guthaben auf dem Verrechnungskonto, läuft die Abbuchung automatisch.

Charlie

Charlie

Berater Investments · FINABLE

Erklärt Finanzbegriffe verständlich und ohne Fachjargon – damit Du fundierte Entscheidungen für Dein Geld triffst.