Die Vorabpauschale ist eine jährliche pauschale Besteuerung thesaurierender ETFs und Fonds, eingeführt mit der Investmentsteuerreform 2018. Sie wird zu Jahresbeginn auf Basis des Basiszinses berechnet und im Januar fällig.
Wichtig: Die Vorabpauschale wird beim späteren Verkauf der Anteile auf die Steuerlast angerechnet – es entsteht also keine Doppelbesteuerung. Liegt zu Jahresbeginn ausreichend Guthaben auf dem Verrechnungskonto, läuft die Abbuchung automatisch.
