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Sparerpauschbetrag

Steuerfreibetrag auf Kapitalerträge: 1.000 € pro Person, 2.000 € bei Verheirateten (seit 2023, unverändert 2026).

Der Sparerpauschbetrag ist ein jährlicher Freibetrag, bis zu dem Kapitalerträge steuerfrei bleiben. Seit 2023 beträgt er 1.000 € pro Person bzw. 2.000 € für gemeinsam veranlagte Ehepaare – 2026 unverändert.

Voraussetzung für die automatische Berücksichtigung ist ein Freistellungsauftrag bei der Bank. Wird er nicht erteilt, kann der Betrag über die Steuererklärung zurückgeholt werden.

Häufige Fragen zu Sparerpauschbetrag

Charlie

Charlie

Berater Investments · FINABLE

Erklärt Finanzbegriffe verständlich und ohne Fachjargon – damit Du fundierte Entscheidungen für Dein Geld triffst.