Der Sparerpauschbetrag ist ein jährlicher Freibetrag, bis zu dem Kapitalerträge steuerfrei bleiben. Seit 2023 beträgt er 1.000 € pro Person bzw. 2.000 € für gemeinsam veranlagte Ehepaare – 2026 unverändert.
Voraussetzung für die automatische Berücksichtigung ist ein Freistellungsauftrag bei der Bank. Wird er nicht erteilt, kann der Betrag über die Steuererklärung zurückgeholt werden.
