Mit einem Freistellungsauftrag stellst Du sicher, dass Deine Bank Kapitalerträge bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei auszahlt. Ohne Auftrag wird automatisch Abgeltungssteuer einbehalten.
Der Auftrag kann auf mehrere Banken verteilt werden – die Summe darf den Pauschbetrag jedoch nicht überschreiten. Ein bestehender Auftrag sollte regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst werden.
