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Vorauszahlung (Steuer)

Vierteljährliche Steuervorauszahlung für Selbstständige und Anleger mit Nebeneinkünften – berechnet anhand der Vorjahressteuer.

Wer Selbstständig ist oder nennenswerte Nebeneinkünfte (z. B. aus Vermietung oder Kapitalvermögen) hat, muss in der Regel vierteljährliche Steuervorauszahlungen leisten. Sie werden vom Finanzamt anhand der zuletzt festgesetzten Steuer berechnet.

Die Vorauszahlungen sind jeweils zum 10. März, Juni, September und Dezember fällig. Bei stark schwankenden Einkünften kannst Du beim Finanzamt eine Anpassung beantragen und so Nachzahlungen vermeiden.

Häufige Fragen zu Vorauszahlung (Steuer)

Isabelle

Isabelle

Beraterin Altersvorsorge · FINABLE

Erklärt Finanzbegriffe verständlich und ohne Fachjargon – damit Du fundierte Entscheidungen für Dein Geld triffst.