Die Wartezeit ist die Mindestversicherungszeit, die für einen Rentenanspruch in der gesetzlichen Rentenversicherung notwendig ist. Für die Regelaltersrente sind mindestens 5 Jahre Beitragszeit erforderlich.
Auch Kindererziehungszeiten, Pflege- und Wehrdienstzeiten zählen mit. Für die abschlagsfreie Altersrente nach 45 Jahren („für besonders langjährig Versicherte“) müssen entsprechend 45 Beitragsjahre vorliegen.
