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Wartezeit (Rente)

Mindestversicherungszeit für einen gesetzlichen Rentenanspruch – Regelaltersrente: 5 Jahre.

Die Wartezeit ist die Mindestversicherungszeit, die für einen Rentenanspruch in der gesetzlichen Rentenversicherung notwendig ist. Für die Regelaltersrente sind mindestens 5 Jahre Beitragszeit erforderlich.

Auch Kindererziehungszeiten, Pflege- und Wehrdienstzeiten zählen mit. Für die abschlagsfreie Altersrente nach 45 Jahren („für besonders langjährig Versicherte“) müssen entsprechend 45 Beitragsjahre vorliegen.

Häufige Fragen zu Wartezeit (Rente)

Isabelle

Isabelle

Beraterin Altersvorsorge · FINABLE

Erklärt Finanzbegriffe verständlich und ohne Fachjargon – damit Du fundierte Entscheidungen für Dein Geld triffst.