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Sonderausgaben

Private Ausgaben, die das Gesetz steuerlich begünstigt – z. B. Vorsorgeaufwendungen, Spenden und Kirchensteuer.

Sonderausgaben sind private Ausgaben, die Du in Deiner Steuererklärung absetzen kannst – z. B. Beiträge zu Rürup, Riester, Kranken- und Pflegeversicherung, Spenden, Kirchensteuer und Kinderbetreuungskosten.

Der Pauschbetrag liegt bei mageren 36 € (Single) bzw. 72 € (Verheiratete). Wer höhere Sonderausgaben hat, sollte diese unbedingt einzeln nachweisen – das senkt die Steuerlast spürbar.

Häufige Fragen zu Sonderausgaben

Isabelle

Isabelle

Beraterin Altersvorsorge · FINABLE

Erklärt Finanzbegriffe verständlich und ohne Fachjargon – damit Du fundierte Entscheidungen für Dein Geld triffst.