Zurück zum GlossarAltersvorsorge

Witwenrente

Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung an überlebende Ehepartner – große Witwenrente 55 % der Rente des Verstorbenen.

Die Witwen- bzw. Witwerrente ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung an überlebende Ehepartner und eingetragene Lebenspartner.

Die große Witwenrente beträgt 55 % der Rente des Verstorbenen und wird ab dem 47. Lebensjahr oder bei Erwerbsminderung gezahlt. Die kleine Witwenrente (25 %) wird nur 24 Monate lang gezahlt. Eigene Einkünfte oberhalb eines Freibetrags werden anteilig angerechnet.

Häufige Fragen zu Witwenrente

Isabelle

Isabelle

Beraterin Altersvorsorge · FINABLE

Erklärt Finanzbegriffe verständlich und ohne Fachjargon – damit Du fundierte Entscheidungen für Dein Geld triffst.