Die Witwen- bzw. Witwerrente ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung an überlebende Ehepartner und eingetragene Lebenspartner.
Die große Witwenrente beträgt 55 % der Rente des Verstorbenen und wird ab dem 47. Lebensjahr oder bei Erwerbsminderung gezahlt. Die kleine Witwenrente (25 %) wird nur 24 Monate lang gezahlt. Eigene Einkünfte oberhalb eines Freibetrags werden anteilig angerechnet.
