Wohnriester (Eigenheimrente) ermöglicht die Nutzung des Riester-Guthabens für den Erwerb, Bau oder die Entschuldung von selbstgenutztem Wohneigentum.
In der Ansparphase profitierst Du von Zulagen und Steuerersparnis. In der Rentenphase wird der Förderbetrag nachgelagert besteuert – über das fiktive Wohnförderkonto. Lohnt sich vor allem bei langer Restlaufzeit und hoher Förderquote.
Wohnriester ist als Riester-Variante ebenfalls von der Reform betroffen: Mit dem Altersvorsorge-Reformgesetz (BGBl. I 2026 Nr. 156) endet zum 31. Dezember 2026 die Möglichkeit, neue Wohn-Riester-Verträge abzuschließen. Bestandsverträge laufen unverändert weiter. Das ab 2027 startende Altersvorsorgedepot ist als Rentenkapital konzipiert und ausdrücklich nicht für Immobilienentnahmen vorgesehen — wer die Immobilienförderung nutzen will, muss den Vertrag 2026 abschließen.
