Vermögensschadenhaftpflicht
Schutz bei Beratungsfehlern und reinen Vermögensschäden.
Beratende Berufe haften für Fehler, die ausschließlich finanzielle Schäden verursachen. Die Vermögensschadenhaftpflicht übernimmt diese Forderungen – für viele Berufsgruppen wie Steuerberater:innen, Anwält:innen oder Versicherungsmakler:innen sogar Pflicht.
Für wen lohnt sich das?
Für beratende und planende Berufe sowie Unternehmen mit hoher wirtschaftlicher Verantwortung.
Auf einen Blick
- Hohe Versicherungssummen
- Berufsspezifische Tarife
- Tätigkeit im EU-Ausland mitversicherbar
- Rechtsverteidigung inklusive
Was ein Vermögensschaden ist
Ein reiner Vermögensschaden entsteht ohne vorherigen Personen- oder Sachschaden – z. B. wenn ein Steuerberater eine Frist verpasst, eine Architektin sich verkalkuliert oder ein Versicherungsmakler eine Lücke übersieht. Solche Schäden sind in der normalen Betriebshaftpflicht ausgeschlossen – die Vermögensschadenhaftpflicht greift gezielt diese Risiken auf.
Pflichtversicherung für viele Berufe
Steuerberater:innen & Wirtschaftsprüfer:innen
Mindestsumme 250.000 € pro Versicherungsfall, oft deutlich höher gewählt.
Rechtsanwält:innen
Mindestens 250.000 € pro Versicherungsfall – höhere Summen bei wirtschaftsrechtlicher Beratung.
Versicherungsmakler:innen / Finanzanlagenvermittler:innen
Mindestsumme 1,3 Mio. € pro Versicherungsfall, gesetzlich vorgeschrieben.
Architekt:innen & Ingenieur:innen
Bauplanungs- und Statikfehler können Millionenschäden verursachen.
Worauf wir bei Tarifen achten
Passive Rechtsschutzfunktion
Versicherer wehrt unberechtigte Forderungen auf eigene Kosten ab.
Tätigkeitsumfang sauber definiert
Alle Beratungs- und Nebentätigkeiten müssen ausdrücklich versichert sein.
Auslandsklausel
Beratungen für ausländische Mandanten oder Reisen ins Ausland einschließen.
Nachhaftung
Auch nach Mandatsende oder Praxisaufgabe sollten Forderungen noch gedeckt sein – idealerweise unbegrenzt.
Was ist nicht versichert?
- Vorsätzliche Pflichtverletzungen
- Schäden, die schon vor Vertragsbeginn eintraten
- Tätigkeiten außerhalb des versicherten Berufsbildes
- Vertragsstrafen und Bußgelder
Hinweis
Verfügbarkeit und genaue Bedingungen der dargestellten Leistungen können je nach Versicherer variieren. Die konkreten Vertragsdetails ergeben sich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen des gewählten Anbieters.
Häufige Fragen zu Vermögensschadenhaftpflicht
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Vermögensschadenhaftpflicht – verständlich erklärt.
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