Alle Leistungen
Einkommensversicherung

Grundfähigkeiten­versicherung

Alternative oder Ergänzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung.

Wenn Dir der Verlust grundlegender Fähigkeiten wie Sehen, Hören, Gehen oder die Nutzung der Hände droht, zahlt die Grundfähigkeiten­versicherung eine vereinbarte Rente – unabhängig vom Beruf. Besonders interessant für handwerkliche Berufe oder bei Vorerkrankungen, die eine Berufsunfähigkeitsversicherung verteuern.

Für wen lohnt sich das?

Für Handwerker:innen, körperlich Tätige, Schüler:innen sowie alle, die in der Berufsunfähigkeitsversicherung schwer oder nur teuer versicherbar sind.

Auf einen Blick

  • Leistung beim Verlust definierter Grundfähigkeiten
  • Günstiger als Berufsunfähigkeitsversicherung bei körperlichen Berufen
  • Einfachere Gesundheitsprüfung
  • Sinnvolle Ergänzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung

So unterscheidet sie sich von der Berufsunfähigkeitsversicherung

Während die Berufsunfähigkeitsversicherung den Verlust Deiner konkreten Berufstätigkeit absichert, leistet die Grundfähigkeitenversicherung beim Verlust definierter körperlicher oder geistiger Fähigkeiten – unabhängig davon, ob Du Deinen Beruf trotzdem noch ausüben könntest.

Die Leistungen sind in der Regel niedriger als bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung, dafür sind die Beiträge wesentlich günstiger. So können sich auch Personen in Risikoberufen wie Handwerker:innen oder Pflegekräfte einen soliden Arbeitskraftschutz leisten.

Versicherte Grundfähigkeiten (Auswahl)

Sehen & Hören

Verlust eines Sinnesorgans wird zuverlässig anerkannt.

Sprechen

Wichtig für Lehrer:innen, Berater:innen und alle kommunikativen Berufe.

Hände gebrauchen

Greifen, Halten, Tasten – essenziell für Handwerk und Pflege.

Gehen, Treppensteigen, Stehen

Mobilität als Voraussetzung für viele Berufe.

Auto fahren

Wichtig für Außendienst, Logistik und Pendler:innen.

Geistige Leistungsfähigkeit

Demenz, schwere Konzentrationsstörungen oder psychische Erkrankungen.

Wann wird gezahlt?

Voraussetzung ist, dass eine oder mehrere versicherte Grundfähigkeiten – je nach Anbieter mit unterschiedlichen Definitionen – für mindestens zwölf Monate verloren gegangen sind. Dann fließt die vereinbarte monatliche Rente unabhängig von der Ursache. Auch der Pflegefall ist in der Regel mitversichert.

Was ist nicht versichert?

  • Verlust von Fähigkeiten, die nicht im Bedingungswerk genannt sind
  • Vorsätzliche Selbstverletzung
  • Verschwiegene Vorerkrankungen aus dem Antrag

Hinweis

Verfügbarkeit und genaue Bedingungen der dargestellten Leistungen können je nach Versicherer variieren. Die konkreten Vertragsdetails ergeben sich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen des gewählten Anbieters.

Häufige Fragen zu Grundfähigkeiten

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Grundfähigkeiten­versicherung – verständlich erklärt.

Bereit für Deinen passenden Schutz?

Wir prüfen, ob die Grundfähigkeitenversicherung für Dich Ersatz oder Ergänzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung ist – und welche Anbieter den besten Fähigkeitenkatalog mit klaren Definitionen bieten.