Stand: Juli 2026
Stand: 2024 (Archiv-Fassung, geprüft im Juli 2026). Dieser Artikel dokumentiert die für das Steuerjahr 2024 gültigen Werte. Für die 2026er Höchstbeträge zur Rürup-Rente (30.826 € Ledige / 61.652 € Zusammenveranlagte) und die Anrechnung der gesetzlichen Rentenversicherungsbeiträge nach § 10 Abs. 3 S. 3 EStG siehe unseren aktuellen Artikel Rürup-Rente: Steuern sparen als Selbstständiger. Ein 2026er Nachfolger dieser Übersicht ist in Vorbereitung.
Das Problem der Selbstständigen
Wer selbstständig ist, hat in der Regel keinen Arbeitgeber der die Hälfte der Rentenversicherung zahlt. Viele Selbstständige sind nicht pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung und müssen komplett selbst für das Alter vorsorgen. Das ist eine Freiheit – aber auch eine Verantwortung die viele unterschätzen.
Option 1: Rürup-Rente (Basisrente)
Die Rürup-Rente ist die erste Wahl für Selbstständige mit hohem Einkommen. Beiträge bis 27.566 € (Ledige) bzw. 55.132 € (Zusammenveranlagte) sind 2024 zu 100 % als Sonderausgaben absetzbar (§ 10 Abs. 3 EStG). Das spart je nach Steuersatz mehrere Tausend Euro pro Jahr. Wichtig: Für nicht rentenversicherungspflichtige Selbstständige steht der volle Höchstbetrag zur Verfügung. Für rentenversicherungspflichtige Selbstständige (z. B. Handwerker in den ersten 18 Jahren, Künstler in der KSK) wird der Höchstbetrag um die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gekürzt (§ 10 Abs. 3 S. 3 EStG). Die Flexibilität ist eingeschränkt: Das Kapital ist nicht kündbar und wird als lebenslange Rente ausgezahlt.
Option 2: ETF-Depot
Das ETF-Depot bietet maximale Flexibilität – Du kannst jederzeit einzahlen, entnehmen und die Strategie anpassen. Kein Steuerbonus während der Ansparphase, aber Abgeltungssteuer statt Einkommensteuer bei Auszahlung. Ideal als Ergänzung zur Rürup-Rente.
Option 3: Fondspolice
Die fondsgebundene Rentenversicherung kombiniert ETF-Rendite mit Steuervorteilen: Steuerstundung während der Ansparphase und günstigere Besteuerung im Rentenalter. Für Selbstständige mit langfristigem Horizont eine starke Option.
Option 4: Freiwillige gesetzliche Rentenversicherung
Selbstständige können freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen (§ 7 SGB VI). Das lohnt sich besonders wenn Du noch nicht viele Beitragsjahre hast und die Mindestwartezeit von 5 Jahren für die Regelaltersrente erreichen willst.
Fazit
Selbstständige haben mehr Vorsorgeoptionen als die meisten denken – aber auch mehr Eigenverantwortung. Wer früh plant und die richtigen Instrumente kombiniert, kann im Alter genauso gut abgesichert sein wie ein Angestellter.
Häufige Fragen zur Altersvorsorge für Selbstständige

Gründer & lizenzierter Finanzberater (§34d/34f GewO) · FINABLE
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