Stand: Juli 2026
Solltest Du Deinen Riester-Vertrag zum 1. Januar 2027 auf das neue Altersvorsorgedepot (auch Riester-Nachfolger oder AVD genannt) übertragen? Als Faustregel aus unserer Beratungspraxis: Ja, wenn Du noch mindestens 15 Jahre bis zum Renteneintritt hast, renditeorientiert in ETFs sparen willst und die Wechselkosten Deines Altvertrags niedriger ausfallen als der Vorteil aus zusätzlicher Grundzulage und höherer ETF-Rendite. Nein, wenn Dein Riester-Vertrag eine hohe Beitragsgarantie enthält, die Du behalten willst, wenn Du weniger als zehn Jahre bis zur Rente hast und keine Kursschwankungen mehr tragen möchtest — oder wenn Dir die lebenslange Leibrente Deines Altvertrags wichtig ist: Das Altersvorsorgedepot erlaubt statt einer Leibrente auch einen befristeten Auszahlungsplan, der nur bis mindestens zum vollendeten 85. Lebensjahr laufen muss; danach ist das Kapital aufgebraucht (Quelle: BMF-FAQ, Antwort zur Auszahlungsphase im neuen System). Ein Rückwechsel in die alte Riester-Förderung ist nach einem Übertrag ausdrücklich nicht mehr möglich (Quelle: BMF-FAQ, Antwort zum Vertrags- und Anbieterwechsel). Gesetzlicher Rahmen: Der Bundesrat hat dem Altersvorsorge-Reformgesetz am 8. Mai 2026 zugestimmt (Quelle: Deutsche Rentenversicherung, Pressemeldung vom 8. Mai 2026); verkündet wurde das Gesetz am 29. Mai 2026 im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2026 I Nr. 156) und gilt für Neuverträge ab dem 1. Januar 2027.
Das Wichtigste in Kürze
• Das Altersvorsorgedepot startet bundesweit am 1. Januar 2027 und ersetzt die Riester-Rente als staatlich geförderte private Altersvorsorge (Quelle: BMF-FAQ zur Reform der privaten Altersvorsorge).
• Die Grundzulage beträgt maximal 540 Euro pro Jahr: 50 Cent pro Euro auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag, 25 Cent pro Euro auf weitere 1.440 Euro (§ 10a EStG i. d. F. des Altersvorsorge-Reformgesetzes).
• Für jedes Kind erhält ein Elternteil zusätzlich bis zu 300 Euro Kinderzulage pro Jahr — 1 Euro Zulage pro selbst gespartem Euro, unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes (Quelle: BMF-FAQ).
• Um die volle Förderung zu erhalten, ist ein Mindestbeitrag von 120 Euro pro Jahr Voraussetzung; wer vor dem 25. Geburtstag ein Altersvorsorgedepot eröffnet, bekommt einmalig 200 Euro Berufseinsteigerbonus (Quelle: BMF-FAQ).
• Beim Standarddepot sind die Effektivkosten gesetzlich auf maximal 1,0 Prozent pro Jahr gedeckelt; Anbieter dürfen für die Übertragung eines Altvertrags höchstens 150 Euro Verwaltungspauschale berechnen (Quelle: BMF-FAQ, Abschnitt Anbieterwechsel).
Was ist das Altersvorsorgedepot genau?
Das Altersvorsorgedepot (auch Riester-Nachfolger oder AVD) ist ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot für die private Altersvorsorge, das ab dem 1. Januar 2027 angeboten wird. Es ersetzt die bisherige Riester-Rente und erlaubt erstmals die staatlich bezuschusste Anlage in ETFs, Fonds und Anleihen — statt wie bisher fast ausschließlich in klassische Versicherungsprodukte. Der Gesetzgeber schafft mit dem sogenannten „Standarddepot Altersvorsorge“ ein kostengedeckeltes Standardprodukt: die Effektivkosten sind auf maximal 1,0 Prozent pro Jahr begrenzt (Quelle: BMF-FAQ, Abschnitt Effektivkosten des Altersvorsorgedepots). Wer ein Sicherheitsbedürfnis hat, kann weiterhin ein Garantieprodukt mit 80 oder 100 Prozent Beitragsgarantie wählen. Der Bundesrat hat dem Altersvorsorge-Reformgesetz am 8. Mai 2026 zugestimmt (Quelle: Deutsche Rentenversicherung, Pressemeldung vom 8. Mai 2026).
Wer kann das Altersvorsorgedepot 2027 abschließen?
Förderberechtigt für das Altersvorsorgedepot sind alle Pflichtversicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung — also Arbeitnehmer, Auszubildende und Minijobber ohne Befreiung. Neu förderberechtigt sind Selbstständige nach § 15 EStG (Gewerbetreibende), Freiberufler nach § 18 EStG sowie Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke. Erstmals können damit auch Selbstständige eine staatlich geförderte ETF-Altersvorsorge nutzen — bisher war das nur über die Rürup-Rente möglich (Quelle: BMF-FAQ zur Reform der privaten Altersvorsorge).
Was passiert mit meinem bestehenden Riester-Vertrag ab 2027?
Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz und werden auch nach dem 1. Januar 2027 weiter gefördert. Du hast drei Optionen: den Vertrag unverändert weiterführen, ihn beim bestehenden Anbieter auf die neue Fördersystematik umstellen oder das Kapital einmalig in ein neues Altersvorsorgedepot übertragen. Ab fünf Jahren nach Vertragsabschluss muss der abgebende Anbieter den Wechsel kostenfrei gewähren; der neue Anbieter darf maximal 150 Euro Verwaltungspauschale berechnen (Quelle: BMF-FAQ, Antwort zum Vertrags- und Anbieterwechsel). Wichtig laut BMF: „Ein Wechsel zurück in die alte steuerliche Förderung ist allerdings nicht mehr möglich.“ Wer den Altvertrag behalten will, kann daneben grundsätzlich bis zu zwei weitere neue Altersvorsorgeverträge abschließen; mit Abschluss des Neuvertrages endet aber der Bestandsschutz des Altvertrags (Quelle: BMF-FAQ, Antwort zum ruhenden Vertrag). Bereits gefördertes Altersvorsorgevermögen aus dem Riester-Vertrag kann im Jahr der Übertragung nicht erneut gefördert werden (Quelle: BMF-FAQ, Antwort „Kann ich ETFs in mein Altersvorsorgedepot übertragen?“).
Wie wird mein Kapital im Ruhestand ausgezahlt?
Die Auszahlungsphase des Altersvorsorgedepots ist flexibler als bei Riester, aber gerade darin liegt ein wesentlicher Nachteil, wenn Du sehr alt wirst. Laut BMF sind ab Beginn der Auszahlungsphase (frühestens ab dem 65. Lebensjahr) zwei Grundformen möglich: erstens eine lebenslange Leibrente wie beim Riester-Vertrag; zweitens ein befristeter Auszahlungsplan, der mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr laufen muss — mit Ablauf des Plans ist das Kapital verzehrt und es erfolgen keine weiteren Auszahlungen mehr (Quelle: BMF-FAQ, Antwort zur Auszahlungsphase im neuen System). Wer also den Riester-Vertrag mit lebenslanger Rente aufgibt und im Altersvorsorgedepot einen Auszahlungsplan wählt, hat ab dem 86. Lebensjahr nichts mehr aus diesem Vermögen — die Deutsche Rentenversicherung erreichen inzwischen viele Rentnerinnen und Rentner deutlich über 85 Jahre. Wer die lebenslange Absicherung behalten will, muss also aktiv die Leibrenten-Option wählen (was oft geringere monatliche Beträge bedeutet als der 20-Jahres-Plan) oder das Kapital zu Beginn der Auszahlungsphase zu einem Versicherer transferieren, der eine Leibrente anbietet.
Wie hoch ist die staatliche Förderung im Altersvorsorgedepot?
Die Zulage wird ab 2027 beitragsproportional berechnet. Auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag pro Jahr zahlt der Staat 50 Cent pro Euro Grundzulage, auf weitere 1.440 Euro (also 361 bis 1.800 Euro) 25 Cent pro Euro — das ergibt eine maximale Grundzulage von 540 Euro jährlich (Quelle: BMF-FAQ, Antwort zur neuen Grundzulage). Für jedes Kind erhält ein Elternteil 1 Euro Kinderzulage pro selbst gespartem Euro bis zu einem Eigenbeitrag von 300 Euro — also maximal 300 Euro Kinderzulage pro Kind, unabhängig vom Geburtsjahr. Voraussetzung für die volle Förderung ist ein Mindestbeitrag von 120 Euro pro Jahr. Der Höchstbetrag, der jährlich in ein Altersvorsorgedepot eingezahlt werden darf, liegt bei 6.840 Euro; davon sind bis zu 1.800 Euro als Sonderausgaben abziehbar (§ 10a EStG i. d. F. des Altersvorsorge-Reformgesetzes, § 10a EStG auf gesetze-im-internet.de). Wer vor dem 25. Geburtstag ein Altersvorsorgedepot eröffnet, erhält einmalig einen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro (Quelle: BMF-FAQ). Hinweis: Auf bundestag.de und in älteren Presseartikeln kursieren teilweise noch die Zahlen aus dem ursprünglichen Referentenentwurf (30 Cent pro Euro bis 1.200 Euro Eigenbeitrag). Die hier genannten Werte (50 Cent bis 360 Euro, danach 25 Cent bis 1.800 Euro) sind die im am 29. Mai 2026 im Bundesgesetzblatt verkündeten Endfassung des Gesetzes tatsächlich beschlossenen Fördersätze.
Pro und Kontra: Für wen lohnt sich das Altersvorsorgedepot?
| Pro | Kontra |
|---|---|
| Erstmals werden ETFs und Fonds staatlich gefördert, höhere Renditechancen als im klassischen Riester-Vertrag, einfachere beitragsproportionale Förderlogik, breiterer Zugang auch für Selbstständige, Effektivkosten beim Standarddepot gesetzlich auf 1,0 Prozent gedeckelt. | Der Kapitalmarktanteil bringt Schwankungsrisiko — wer kurz vor der Rente in eine Marktkorrektur gerät, hat weniger Zeit zur Erholung als mit einem Garantieprodukt. Nach unserer Einschätzung ist das Altersvorsorgedepot vor allem für Sparer mit langem Anlagehorizont attraktiv, während sicherheitsorientierte Anleger von den weiterhin verfügbaren 80- oder 100-Prozent-Beitragsgarantie-Varianten profitieren. Versicherungswirtschaft und Teile der Finanzbranche kritisieren die neue Systematik als zu risikolastig. |
Was solltest Du jetzt konkret tun?
Das Altersvorsorgedepot startet erst am 1. Januar 2027 — die Vorbereitung lohnt sich aber schon jetzt. Prüfe, ob Dein bestehender Riester-Vertrag noch zu Dir passt oder ob ein Wechsel in das Altersvorsorgedepot sinnvoll ist. Wenn Du noch keine private Altersvorsorge hast, ist jetzt der richtige Zeitpunkt für eine fundierte Beratung. Mehr zu den Grundlagen findest Du in unserem Leitfaden zum Berechnen und Schließen der eigenen Rentenlücke. Wer zusätzlich steuerliche Vorteile nutzen will, sollte auch unseren Artikel zur Rürup-Rente als Steuersparmodell für Gutverdiener lesen. Und falls Du Dich fragst, ob Dein bisheriger Riester-Vertrag noch sinnvoll ist, hilft unser Vergleich Riester-Rente: Lohnt sich der Bestandsvertrag noch?. In einem kostenlosen Erstgespräch zur Altersvorsorgeplanung zeigen wir Dir, welche Altersvorsorge-Kombination 2026/2027 am besten zu Dir passt.
Häufige Fragen zum Altersvorsorgedepot 2027

Gründer & lizenzierter Finanzberater (§34d/34f GewO) · FINABLE
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