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Staatliche Förderungen für die Altersvorsorge 2026: Was Arbeitnehmern zusteht

04. August 2026 7 Min Jann
Staatliche Förderungen für die Altersvorsorge 2026: Was Arbeitnehmern zusteht

Stand: August 2026

Stand: August 2026. Alle Beträge gelten für das Beitrags- und Steuerjahr 2026, sofern nicht ausdrücklich ein anderes Jahr genannt ist.

Ein sozialversicherungspflichtig beschäftigter Arbeitnehmer kann 2026 bis zu 8.112 Euro pro Jahr steuerfrei in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen und zusätzlich bis zu 175 Euro Riester-Grundzulage plus 300 Euro je nach 2008 geborenem Kind erhalten. Die drei Förderwege – Zulage, Steuerfreistellung und Sonderausgabenabzug – lassen sich kombinieren, und 2026 ist zugleich das letzte Jahr, in dem ein Riester-Vertrag überhaupt noch neu abgeschlossen werden kann.

Welche staatlichen Förderungen gibt es 2026 für Arbeitnehmer?

Der Staat fördert private Altersvorsorge auf drei Wegen: mit direkten Zulagen (Riester), mit Steuer- und Beitragsfreiheit auf den eingezahlten Bruttolohn (betriebliche Altersvorsorge) und mit einem Sonderausgabenabzug in der Steuererklärung (Rürup und Riester). Für Arbeitnehmer ist die betriebliche Altersvorsorge fast immer der Hebel mit dem größten Volumen, die Riester-Zulage der mit der höchsten Förderquote bei kleinem Einkommen.

FörderwegMaximale Förderung 2026Für wen besonders geeignet
Betriebliche Altersvorsorge (§ 3 Nr. 63 EStG)8.112 €/Jahr steuerfrei, davon 4.056 € auch sozialabgabenfrei; zusätzlich 15 % ArbeitgeberzuschussAlle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten
Riester-Rente (§§ 10a, 84, 85 EStG)175 € Grundzulage + 300 € je Kind (ab 2008 geboren) bzw. 185 € je älterem Kind; Sonderausgabenabzug bis 2.100 €Geringverdiener und Familien mit mehreren Kindern – Abschluss nur noch bis 31.12.2026
Rürup-/Basisrente (§ 10 Abs. 3 EStG)30.826 € (Ledige) bzw. 61.652 € (gemeinsam veranlagt), zu 100 % als Sonderausgaben abziehbarAngestellte mit hohem Grenzsteuersatz, die die bAV bereits ausschöpfen
Altersvorsorgedepot (ab 1.1.2027)Grundzulage bis 540 €, Sonderausgabenabzug 1.800 € zuzüglich Zulage, Einzahlung bis 6.840 €/JahrAlle, die 2026 keinen Riester-Vertrag mehr abschließen wollen
Die vier Förderwege 2026 im Überblick

Betriebliche Altersvorsorge: 8.112 Euro steuerfrei plus 15 Prozent vom Arbeitgeber

2026 sind Beiträge in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds bis 8.112 Euro pro Jahr lohnsteuerfrei – das sind 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung von 101.400 Euro (§ 3 Nr. 63 EStG). Innerhalb dieses Rahmens, nicht zusätzlich dazu, bleiben die ersten 4.056 Euro pro Jahr (4 Prozent, § 1 Abs. 1 Nr. 9 SvEV) auch beitragsfrei in der Sozialversicherung.

Dazu kommt der gesetzliche Arbeitgeberzuschuss: Wandelt ein Arbeitnehmer Entgelt um und spart der Arbeitgeber dadurch Sozialabgaben, muss er mindestens 15 Prozent des umgewandelten Betrags zuschießen (§ 1a Abs. 1a BetrAVG). Für Entgeltumwandlungen ab dem 1. Januar 2019 gilt das seit Vertragsbeginn, für ältere Vereinbarungen seit dem 1. Januar 2022 (§ 26a BetrAVG). Bei 200 Euro monatlicher Umwandlung sind das 30 Euro zusätzliches Kapital pro Monat, das es ohne bAV nicht gäbe.

Der wichtigste Vorbehalt: Betriebsrenten sind in der Auszahlungsphase in der Regel voll beitragspflichtig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung (§ 229 SGB V). Wer die spätere Nettorente kalkuliert, muss diesen Abzug einrechnen – sonst wirkt die bAV auf dem Papier attraktiver, als sie im Ruhestand ist.

Riester 2026: letztes Jahr für einen Neuabschluss

Die Riester-Grundzulage beträgt 175 Euro pro Jahr (§ 84 EStG), die Kinderzulage 300 Euro je ab 2008 geborenem Kind und 185 Euro je vorher geborenem Kind (§ 85 EStG). Wer beim ersten Vertrag unter 25 Jahre alt ist, erhält einmalig 200 Euro Berufseinsteigerbonus. Volle Zulagen gibt es nur, wenn der Mindesteigenbeitrag fließt: 4 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens, höchstens 2.100 Euro, abzüglich der Zulagen, mindestens aber 60 Euro Sockelbetrag.

Neu ist die Frist: Mit dem Altersvorsorge-Reformgesetz endet das Riester-Neugeschäft zum 31. Dezember 2026. Das Gesetz ist kein Entwurf mehr – der Bundesrat hat am 8. Mai 2026 zugestimmt, verkündet wurde es als BGBl. 2026 I Nr. 156 vom 29. Mai 2026 (Meldung der Deutschen Rentenversicherung). Bestehende Verträge laufen unverändert weiter, inklusive Zulagen. Welche Konstellationen einen Abschluss in den letzten Monaten noch rechtfertigen, haben wir ausführlich im Artikel Riester 2026: letzte Chance oder Fehlentscheidung? aufgeschlüsselt.

Rürup: 30.826 Euro Sonderausgaben – auch für Angestellte

Die Basisrente gilt als Selbstständigen-Produkt, steht Arbeitnehmern aber offen. 2026 sind Beiträge bis 30.826 Euro (Ledige) beziehungsweise 61.652 Euro (gemeinsam veranlagt) zu 100 Prozent als Sonderausgaben abziehbar (§ 10 Abs. 3 EStG). Achtung bei Angestellten: Auf diesen Höchstbetrag werden die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung inklusive Arbeitgeberanteil angerechnet – der real nutzbare Rest ist also deutlich kleiner als der Höchstbetrag. Sinnvoll ist Rürup deshalb vor allem für Angestellte mit hohem Grenzsteuersatz, die die bAV bereits ausgeschöpft haben.

Ab 2027: das Altersvorsorgedepot als Riester-Nachfolger

Ab dem 1. Januar 2027 tritt das Altersvorsorgedepot an die Stelle der Riester-Rente. Vorgesehen sind eine Grundzulage von bis zu 540 Euro pro Jahr, ein Sonderausgabenabzug von 1.800 Euro zuzüglich der Zulage, eine maximal geförderte Einzahlung von 6.840 Euro pro Jahr und ein Kostendeckel von 1,0 Prozent. Die Details und die offenen Punkte beschreibt das BMF in seinen Fragen und Antworten zur Reform. Wer 2026 ohnehin unsicher ist, kann die Entscheidung vertagen: Ein Wechsel aus einem bestehenden Riester-Vertrag in das neue Produkt ist laut BMF ohne Rückzahlung der bisherigen Förderung möglich.

Pro und Kontra: staatlich geförderte Altersvorsorge aus Arbeitnehmersicht

ProKontra
Zulagen und Steuerersparnis erhöhen die Rendite, ohne dass mehr Risiko nötig istDas Kapital ist bis zum Rentenbeginn gebunden – vorzeitige Verfügung ist teuer oder ausgeschlossen
Der bAV-Arbeitgeberzuschuss von 15 % ist Geld, das es ohne Vertrag nicht gibtBetriebsrenten sind im Alter in der Regel voll KV- und PV-pflichtig (§ 229 SGB V)
Beiträge senken sofort die Steuerlast, bei der bAV zusätzlich die SozialabgabenDie Sozialabgabenersparnis mindert später leicht die gesetzliche Rente
Förderwege lassen sich kombinieren – bAV, Zulagenvertrag und Rürup schließen sich nicht ausProduktkosten fressen die Förderung auf, wenn der Vertrag schlecht kalkuliert ist
Pro und Kontra geförderter Altersvorsorge

Welche Förderung passt zu welcher Situation?

Als Faustregel aus unserer Beratungspraxis: Wer bisher gar nichts nutzt, beginnt mit der betrieblichen Altersvorsorge, weil dort der Arbeitgeberzuschuss die Förderquote ohne Zutun anhebt. Familien mit mehreren Kindern und Einkommen unter etwa 30.000 Euro prüfen zusätzlich die Zulagenförderung. Wer beides ausgeschöpft hat und einen Grenzsteuersatz von 42 Prozent trägt, kommt an der Rürup-Rente kaum vorbei. Wie viel überhaupt umgewandelt werden darf, hängt an der Beitragsbemessungsgrenze – die aktuellen Werte stehen im Artikel Beitragsbemessungsgrenze 2026.

Die konkreten Vertragsformen der bAV unterscheiden sich deutlich in Kosten und Flexibilität. Für den mit Abstand häufigsten Durchführungsweg haben wir das im Artikel Direktversicherung 2026 durchgerechnet; die begriffliche Einordnung findest Du im Glossar unter Entgeltumwandlung.

In einem kostenlosen Erstgespräch rechnen wir durch, welche Förderung in Deiner Einkommens- und Familiensituation tatsächlich am meisten bringt – unabhängig und ohne Vertriebsdruck.

Häufige Fragen zu staatlichen Förderungen der Altersvorsorge

Jann
Jann

Gründer & lizenzierter Finanzberater (§34d/34f GewO) · FINABLE

Schreibt über Steueroptimierung, Altersvorsorge und Vermögensaufbau – verständlich, transparent und ohne Vertriebsdruck.