Stand: Januar 2025
Hinweis: Dies ist die Archivfassung für das Beitragsjahr 2025. Die aktuellen Werte findest Du im Artikel Beitragsbemessungsgrenze 2026 (/blog/beitragsbemessungsgrenze-2026).
Was ist die Beitragsbemessungsgrenze?
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist die Einkommensgrenze bis zu der Sozialversicherungsbeiträge berechnet werden. Einkommen über dieser Grenze ist beitragsfrei. Für die Rentenversicherung liegt die BBG 2025 bei 8.050 € monatlich (West) – wer mehr verdient zahlt auf den übersteigenden Betrag keine Rentenversicherungsbeiträge mehr.
Was sich 2025 konkret ändert
Die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung (West) steigt 2025 auf 8.050 € monatlich (2024: 7.550 €). Das bedeutet: Wer mehr als 8.050 € brutto im Monat verdient zahlt auf den übersteigenden Betrag keine Rentenversicherungsbeiträge. Gleichzeitig erhöht sich auch die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung auf 5.512,50 € monatlich.
Was das für Deine Altersvorsorge bedeutet
Mit steigender BBG erhöhen sich auch die maximalen abzugsfähigen Rürup-Beiträge. 2025 können bis zu 29.344 € in die Rürup-Rente eingezahlt und steuerlich abgesetzt werden. Wer seine Altersvorsorge optimieren will, sollte die neuen Grenzen kennen und seine Strategie entsprechend anpassen.
Fazit
Die jährlichen Änderungen der Beitragsbemessungsgrenze sind kein Grund zur Panik – aber ein guter Anlass die eigene Vorsorgestrategie zu überprüfen und zu optimieren.

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