Stand: Juli 2026
Die Beitragsbemessungsgrenze steigt 2026 in allen Sozialversicherungszweigen: In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung auf 5.812,50 € pro Monat (2025: 5.512,50 €), in der Renten- und Arbeitslosenversicherung bundeseinheitlich auf 8.450 € pro Monat (2025: 8.050 €). Wer über diesen Grenzen verdient, zahlt für ein Bruttogehalt von 9.000 €/Monat rund 85 € mehr Sozialversicherung pro Monat als 2025 — nicht wegen höherer Beitragssätze (die sind unverändert), sondern weil mehr Einkommen beitragspflichtig wird und der durchschnittliche Zusatzbeitrag zur GKV auf 2,9 % gestiegen ist.
Stand: Juli 2026. Rechtsgrundlage: Sozialversicherungsrechengrößenverordnung 2026 (SVBezGrV 2026, BGBl. 2025 I Nr. 278).
Das Wichtigste in Kürze
- GKV/PV-BBG 2026: 5.812,50 €/Monat (69.750 €/Jahr) — plus 300 € gegenüber 2025.
- RV/ALV-BBG 2026: 8.450 €/Monat (101.400 €/Jahr), bundeseinheitlich — plus 400 € gegenüber 2025.
- JAEG (allgemein) 2026: 6.450 €/Monat (77.400 €/Jahr) — ab dieser Jahresbrutto-Grenze kannst Du in die private Krankenversicherung wechseln.
- JAEG für PKV-Bestandsversicherte (vor 2003): 5.812,50 €/Monat (69.750 €/Jahr) — identisch mit der GKV-BBG.
- Knappschaftliche RV-BBG 2026: 10.400 €/Monat (124.800 €/Jahr) — nur relevant für Beschäftigte im Bergbau.
- Beitragssätze RV (18,6 %), ALV (2,6 %) und PV (3,6 %) bleiben 2026 unverändert.
- Durchschnittlicher GKV-Zusatzbeitrag steigt auf 2,9 % (2025: 2,5 %) — Dein tatsächlicher Satz hängt von Deiner Krankenkasse ab.
- Für ein Bruttogehalt von 9.000 €/Monat bedeutet das rund 85 € höhere SV-Abzüge pro Monat — Ursache: Anhebung der BBG plus Zusatzbeitrag, nicht höhere Beitragssätze.
Was ist die Beitragsbemessungsgrenze?
Die Beitragsbemessungsgrenze ist die Einkommensgrenze, bis zu der Dein Bruttogehalt in einem Sozialversicherungszweig verbeitragt wird. Verdienst Du mehr, bleibt der übersteigende Teil beitragsfrei. Es gibt zwei separate Grenzen: eine für Kranken- und Pflegeversicherung (GKV/PV) und eine — höhere — für Renten- und Arbeitslosenversicherung (RV/ALV). Seit 2025 gelten für RV und ALV bundeseinheitliche Werte; die frühere Unterscheidung West/Ost ist entfallen und bleibt auch 2026 aufgehoben.
Die Werte für 2026 im Überblick
| Grenze | 2025 | 2026 | Veränderung |
|---|---|---|---|
| GKV/PV — Monat | 5.512,50 € | 5.812,50 € | +300,00 € |
| GKV/PV — Jahr | 66.150 € | 69.750 € | +3.600 € |
| RV/ALV — Monat (bundeseinheitlich) | 8.050 € | 8.450 € | +400,00 € |
| RV/ALV — Jahr (bundeseinheitlich) | 96.600 € | 101.400 € | +4.800 € |
| JAEG allgemein — Jahr | 73.800 € | 77.400 € | +3.600 € |
| JAEG allgemein — Monat | 6.150,00 € | 6.450,00 € | +300,00 € |
| JAEG Bestand PKV (vor 2003) — Jahr | 66.150 € | 69.750 € | +3.600 € |
| Knappschaftliche RV — Monat | 9.900 € | 10.400 € | +500,00 € |
Rechenbeispiel: 9.000 € Brutto im Monat
Ein Angestellter mit 9.000 € Bruttogehalt pro Monat liegt sowohl über der GKV/PV-Grenze als auch über der RV/ALV-Grenze. Sein beitragspflichtiges Entgelt ist in beiden Zweigen auf die jeweilige BBG gedeckelt. Beitragssätze und Arbeitnehmeranteile sind hier gerechnet mit: RV 9,3 %, ALV 1,3 %, GKV 7,3 % + hälftiger Zusatzbeitrag, PV 1,8 % (Standard, ohne Kinderlosenzuschlag).
| Beitragsteil | 2025 | 2026 | Delta |
|---|---|---|---|
| Rentenversicherung (9,3 % auf BBG) | 748,65 € | 785,85 € | +37,20 € |
| Arbeitslosenversicherung (1,3 % auf BBG) | 104,65 € | 109,85 € | +5,20 € |
| GKV inkl. Ø-Zusatzbeitrag (AN-Anteil) | 471,32 € | 508,59 € | +37,27 € |
| Pflegeversicherung (1,8 %) | 99,23 € | 104,63 € | +5,40 € |
| Summe AN-Anteil / Monat | 1.423,85 € | 1.508,92 € | +85,07 € |
| Summe AN-Anteil / Jahr | 17.086,20 € | 18.107,04 € | +1.020,84 € |
Die 85 € Mehrbelastung pro Monat entstehen nicht durch höhere Beitragssätze — RV, ALV und PV sind 2026 exakt gleich hoch wie 2025. Der Anstieg kommt aus zwei Quellen: Erstens werden 300 €/Monat mehr Einkommen in GKV/PV und 400 €/Monat mehr in RV/ALV überhaupt beitragspflichtig. Zweitens steigt der durchschnittliche GKV-Zusatzbeitrag von 2,5 % auf 2,9 % — davon trägt der Arbeitnehmer die Hälfte, also 0,2 Prozentpunkte mehr auf das beitragspflichtige GKV-Entgelt. Konkret: von den +37,27 € GKV entfallen rund 26 € auf die BBG-Anhebung und rund 11 € auf den höheren Zusatzbeitrag.
Gehalt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze: Was das für Dich bedeutet
| Pro | Kontra |
|---|---|
| Jeder Euro über der GKV/PV-BBG (5.812,50 €) und RV/ALV-BBG (8.450 €) ist SV-frei — das Netto steigt überproportional zum Brutto. | Deine gesetzliche Rente wächst über der RV-BBG nicht weiter mit — mehr Brutto bedeutet keine höheren Entgeltpunkte. |
| Ab 6.450 € Jahresbrutto (JAEG 2026) kannst Du in die private Krankenversicherung wechseln — mit oft leistungsstärkerem Tarif. | Die Versorgungslücke im Alter wird relativ größer, weil das gesetzliche Rentenniveau (rund 48 %) auf gedeckeltem Einkommen basiert. |
| Der maximal absetzbare Rürup-Beitrag ist an die RV-BBG gekoppelt — 2026 sind bis zu 30.586 € steuerlich absetzbar (Alleinstehende). | PKV-Wechsel ist eine Lebensentscheidung — Rückkehr in die GKV ist im Erwerbsleben faktisch selten möglich. |
| Höheres Netto = mehr Spielraum für privaten Vermögensaufbau (ETF-Sparplan, betriebliche Altersvorsorge, Rürup). | Die Anhebung der BBG kostet Dich 2026 rund 85 €/Monat mehr an SV-Abzügen, wenn Du 2025 schon oberhalb lagst. |
JAEG: Ab wann kannst Du in die private Krankenversicherung wechseln?
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG, auch Versicherungspflichtgrenze) liegt 2026 bei 77.400 € Jahresbrutto (6.450 €/Monat). Verdienst Du regelmäßig über dieser Grenze und liegst Du im Folgejahr voraussichtlich weiterhin darüber, kannst Du aus der gesetzlichen Krankenversicherung in die private wechseln — bist also nicht mehr pflichtversichert (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V).
Wichtig für alle, die vor dem 1. Januar 2003 privat krankenversichert waren: Für Dich gilt eine niedrigere „besondere“ JAEG. Sie entspricht der allgemeinen GKV-Beitragsbemessungsgrenze und liegt 2026 bei 69.750 € Jahresbrutto (5.812,50 €/Monat). Das kommt aus der Übergangsregelung des GKV-Modernisierungsgesetzes 2003, mit der Bestandsversicherte nicht in die gesetzliche Krankenversicherung zurückgezwungen werden sollten, wenn ihr Einkommen leicht sinkt. Praktische Konsequenz: Wer als PKV-Bestand rechnet, ob er versicherungspflichtig wird, muss mit der niedrigeren Grenze rechnen — nicht mit den 77.400 €. Wer diese Grenze übersieht, kalkuliert falsch und riskiert im Zweifel eine überraschende Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung. Die knappschaftliche BBG (10.400 €/Monat) ist für den ganz überwiegenden Teil der Arbeitnehmer irrelevant und betrifft nur Beschäftigte im Bergbau.
Was Du als Arbeitnehmer jetzt konkret prüfen solltest
- Gehaltsabrechnung Januar 2026 gegen die neuen Grenzen prüfen: Wird die BBG korrekt angewendet?
- Zusatzbeitrag Deiner Krankenkasse checken — der Ø liegt bei 2,9 %, einzelne Kassen fordern deutlich mehr oder weniger. Ein Wechsel kann sich lohnen.
- Bei Bruttogehalt über 6.450 €/Monat: Rechnen, ob ein PKV-Wechsel individuell sinnvoll ist — und zwar für die gesamte Erwerbsbiografie, nicht nur die nächsten Jahre.
- Rürup-Höchstbeitrag 2026 (30.586 € für Alleinstehende, 61.172 € für zusammenveranlagte Ehepaare) für die Steueroptimierung im laufenden Jahr einplanen.
- Wer 2026 die BBG erstmals überschreitet: Sparpotenzial aus dem beitragsfreien Einkommensteil bewusst in privaten Vermögensaufbau lenken, statt es „verschwinden“ zu lassen.
Der größere Zusammenhang: Warum die Grenzen jedes Jahr steigen
Die Beitragsbemessungsgrenzen werden jährlich per Verordnung an die Lohnentwicklung angepasst — Grundlage ist die Bruttolohnentwicklung des Vorvorjahres (§ 159 SGB VI). Steigen die Löhne, steigen die Grenzen. Für Arbeitnehmer bedeutet das strukturell: Je höher Dein Einkommen, desto stärker wirkt sich die jährliche BBG-Anhebung aus — und desto wichtiger wird die Kombination aus gesetzlicher und privater Absicherung. Die gesetzliche Rente allein ist auf gedeckeltem Einkommen berechnet; wer oberhalb der BBG verdient, muss die entstehende Lücke aktiv schließen — mit Rürup, betrieblicher Altersvorsorge oder ETF-Sparplan.
Häufige Fragen zur Beitragsbemessungsgrenze 2026

Charlie
Berater Investments · FINABLE
Schreibt über Steueroptimierung, Altersvorsorge und Vermögensaufbau – verständlich, transparent und ohne Vertriebsdruck.
Autor: Jann Kromminga – Gründer & lizenzierter Finanzberater (§34d/34f GewO)



