Stand: Juli 2026
Stand: Juli 2026. Alle Werte gelten für das Steuerjahr 2026.
Angestellte können 2026 mit acht Hebeln vierstellig Steuern sparen — der größte einzelne Hebel ist die Altersvorsorge: Bis zu 30.826 Euro Rürup-Beiträge sind 2026 als Sonderausgaben abziehbar, bei 42 Prozent Grenzsteuersatz sind das rund 12.947 Euro weniger Steuer. Neu und für jeden Pendler relevant: Die Entfernungspauschale beträgt seit dem 1. Januar 2026 einheitlich 38 Cent ab dem ersten Kilometer.
Was sich 2026 gegenüber 2025 geändert hat
Für 2026 gelten drei Änderungen, die praktisch jeden Arbeitnehmer betreffen: Der Grundfreibetrag steigt um 252 Euro auf 12.348 Euro (§ 32a EStG), die Entfernungspauschale wird durch das Steueränderungsgesetz 2025 auf einheitlich 0,38 Euro je Entfernungskilometer angehoben, und die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung steigt auf 101.400 Euro im Jahr — was die steuerfreien bAV-Beträge mit anhebt.
| Wert | 2025 | 2026 |
|---|---|---|
| Grundfreibetrag (ledig) | 12.096 € | 12.348 € |
| Arbeitnehmer-Pauschbetrag | 1.230 € | 1.230 € |
| Entfernungspauschale | 0,30 € (ab km 21: 0,38 €) | 0,38 € ab km 1 |
| Homeoffice-Pauschale | 6 €/Tag, max. 1.260 € | 6 €/Tag, max. 1.260 € |
| Sparerpauschbetrag (ledig) | 1.000 € | 1.000 € |
| Rürup-Höchstbetrag (ledig) | 29.344 € | 30.826 € |
| bAV steuerfrei (8 % BBG) | 7.728 € | 8.112 € |
| Soli-Freigrenze (ledig) | 19.950 € | 20.350 € |
Hebel 1: Pendlerpauschale — 38 Cent ab dem ersten Kilometer
Die Entfernungspauschale beträgt 2026 erstmals 0,38 Euro für jeden Kilometer der einfachen Wegstrecke, auch für die ersten 20 Kilometer (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG in der Fassung des Steueränderungsgesetzes 2025). Bei 30 Kilometern Arbeitsweg und 220 Arbeitstagen sind das 2.508 Euro Werbungskosten statt 2.156 Euro nach altem Recht — 352 Euro mehr, die bei 35 Prozent Grenzsteuersatz rund 123 Euro Steuerersparnis bringen. Details zur Berechnung stehen im Glossareintrag Pendlerpauschale. Die gesetzliche Fassung findest Du bei gesetze-im-internet.de.
Hebel 2: Werbungskosten über 1.230 Euro hinaus
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag liegt 2026 unverändert bei 1.230 Euro (§ 9a EStG) und wird automatisch abgezogen. Erst was darüber hinausgeht, senkt die Steuer zusätzlich. Bei 25 Kilometern Arbeitsweg ist die Grenze allein durch die Fahrten überschritten — jeder weitere Beleg zählt dann voll.
- Arbeitsmittel: Laptop, Schreibtisch, Fachliteratur — bis 952 Euro brutto sofort voll absetzbar
- Fortbildungen, Zertifikate, Fachtagungen inklusive Fahrt- und Übernachtungskosten
- Bewerbungskosten und Umzugskosten aus beruflichem Anlass
- Beiträge zu Gewerkschaften und Berufsverbänden
- Kontoführungspauschale von 16 Euro pro Jahr, ohne Nachweis
Hebel 3: Homeoffice-Pauschale — 1.260 Euro ohne Arbeitszimmer
Für 2026 gilt unverändert: 6 Euro pro Homeoffice-Tag, maximal 210 Tage, also höchstens 1.260 Euro pro Jahr (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG). Ein separates Arbeitszimmer ist dafür nicht nötig, der Küchentisch genügt. Wichtig: An Tagen mit Homeoffice und Fahrt ins Büro darfst Du grundsätzlich nur eines von beidem ansetzen — die Pendlerpauschale ist bei 38 Cent und langem Arbeitsweg meist der größere Posten.
Hebel 4: Altersvorsorge — der größte Einzelhebel
Beiträge zur Basisrente sind 2026 bis 30.826 Euro (Ledige) beziehungsweise 61.652 Euro (Zusammenveranlagte) als Sonderausgaben abziehbar. Der Betrag leitet sich aus dem Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung ab: 124.800 Euro Beitragsbemessungsgrenze × 24,7 Prozent Beitragssatz (§ 10 Abs. 3 Satz 3 EStG). Wie viel davon netto ankommt, hängt vom persönlichen Grenzsteuersatz ab — mehr dazu im Beitrag Rürup-Rente: Steuern sparen.
Die zweite Säule ist die Entgeltumwandlung: 2026 sind 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei (8.112 Euro) und 4 Prozent sozialabgabenfrei (4.056 Euro). Was das konkret bedeutet, rechnen wir im Artikel Direktversicherung 2026 durch. Wer noch mit Riester liebäugelt, sollte wissen: Neue Verträge gibt es nur noch bis zum 31. Dezember 2026 — siehe Riester letzte Chance 2026.
Hebel 5 bis 8: Kapitalerträge, Steuerklasse, VL und Sachbezug
Der Sparerpauschbetrag liegt 2026 bei 1.000 Euro je Person (§ 20 Abs. 9 EStG) — bei Ehepaaren also 2.000 Euro, verteilbar über Freistellungsaufträge auf mehrere Banken. Bei der Steuerklassenwahl gilt für 2026 Entwarnung: Die Kombination III/V bleibt bestehen, die geplante Überführung ins Faktorverfahren ist frühestens ab 2030 vorgesehen. Der Grundfreibetrag von 12.348 Euro ist dabei die Basis jeder Steuerklassenrechnung — nachzulesen im Glossareintrag Grundfreibetrag.
Vermögenswirksame Leistungen bringen 2026 eine Arbeitnehmer-Sparzulage von 20 Prozent auf bis zu 400 Euro jährliche VL in Vermögensbeteiligungen, mit einer Einkommensgrenze von 40.000 Euro zu versteuerndem Einkommen für Ledige (§ 13 5. VermBG). Und der Sachbezug bleibt bei 50 Euro pro Monat steuer- und abgabenfrei (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG) — 600 Euro netto im Jahr, die den Bruttolohn nicht anfassen.
Pro & Kontra: Steuerhebel über die Altersvorsorge
| Pro | Kontra |
|---|---|
| Bis 30.826 € Sonderausgabenabzug — der größte legale Hebel im Steuerjahr | Das Geld ist bis zum Rentenbeginn gebunden, keine Kündigung möglich |
| Bei 42 % Grenzsteuersatz rund 42 Cent Ersparnis je eingezahltem Euro | Die spätere Rente ist voll steuerpflichtig (nachgelagerte Besteuerung) |
| bAV spart zusätzlich Sozialabgaben (4 % der BBG = 4.056 €) | Auf Betriebsrenten fallen später Krankenkassenbeiträge oberhalb von 197,75 € monatlich an |
| Wirkt auch rückwirkend für das laufende Jahr bei Einzahlung bis 31.12. | Erfordert freie Liquidität — der Effekt kommt erst mit der Steuererklärung |
Fazit: Reihenfolge schlägt Einzelmaßnahme
Die wirksamste Reihenfolge für Arbeitnehmer 2026: erst die Werbungskosten sauber sammeln (Pendlerpauschale und Homeoffice sind meist schon die halbe Miete), dann die Steuerklasse prüfen, dann die freie Liquidität in die geförderte Altersvorsorge lenken. Wer 60.000 Euro brutto verdient, 30 Kilometer pendelt und 5.000 Euro in eine Basisrente einzahlt, kommt realistisch auf eine vierstellige Erstattung.
Häufige Fragen zur Steueroptimierung 2026

Gründer & lizenzierter Finanzberater (§34d/34f GewO) · FINABLE
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