Stand: Juni 2024
Was ist der Freistellungsauftrag?
Der Sparer-Pauschbetrag beträgt seit 2023 1.000 € für Alleinstehende und 2.000 € für zusammen veranlagte Ehepaare. Bis zu dieser Grenze sind Kapitalerträge – also Zinsen, Dividenden und Kursgewinne – komplett steuerfrei. Damit das funktioniert, musst Du Deiner Bank einen Freistellungsauftrag erteilen.
Was passiert ohne Freistellungsauftrag?
Ohne Freistellungsauftrag zieht Deine Bank automatisch 26,375 % Abgeltungssteuer (inkl. Solidaritätszuschlag) von Deinen Kapitalerträgen ab – auch wenn Du unter der Freigrenze liegst. Das Geld holst Du zwar über die Steuererklärung zurück – aber nur wenn Du eine machst. Besser: direkt richtig stellen.
So stellst Du einen Freistellungsauftrag
Bei jeder Bank oder Depotbank kannst Du online einen Freistellungsauftrag stellen. Du kannst den Betrag aufteilen – z.B. 600 € bei Bank A und 400 € bei Bank B. Die Summe aller Freistellungsaufträge darf 1.000 € nicht übersteigen. Einmal gestellt gilt er unbegrenzt – Du musst ihn nur anpassen wenn sich Deine Situation ändert.
Tipp: Nichtveranlagungsbescheinigung für Niedrigverdiener
Wer insgesamt so wenig verdient dass er keine Einkommensteuer zahlt, kann eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) beim Finanzamt beantragen. Damit werden alle Kapitalerträge steuerfrei – auch über 1.000 €.
Fazit
Der Freistellungsauftrag ist einer der einfachsten Steuertricks die es gibt. Fünf Minuten Aufwand – und Du sparst jedes Jahr bis zu 264 € Steuern.
Ergänzend lohnt sich ein Blick auf Steueroptimierung 2026 für Angestellte: Die 8 wirksamsten Hebel sowie unsere Analyse zu Rürup-Rente: Bis zu 3.456 € Steuern sparen – so geht's.

Gründer & lizenzierter Finanzberater (§34d/34f GewO) · FINABLE
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