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Vorabpauschale 2024: Was ETF-Anleger jetzt wissen müssen

05. September 2024 5 Min Jann
Vorabpauschale 2024: Was ETF-Anleger jetzt wissen müssen

Stand: September 2024

Was ist die Vorabpauschale?

Die Vorabpauschale ist eine jährliche Mindestbesteuerung für thesaurierende Investmentfonds und ETFs – also Fonds die ihre Gewinne nicht ausschütten sondern reinvestieren. Der Staat will sicherstellen dass Anleger nicht jahrzehntelang keine Steuern zahlen und erst beim Verkauf besteuert werden. Die Vorabpauschale ist eine Art jährliche Vorauszahlung auf zukünftige Gewinne.

Wie wird sie berechnet?

Die Vorabpauschale hängt vom Basiszins ab den das Bundesfinanzministerium jährlich festlegt. Für 2024 beträgt der Basiszins 2,29 %. Die Pauschale berechnet sich grob als: Fondswert am Jahresanfang × Basiszins × 0,7. Bei einem ETF-Depot von 10.000 € wären das etwa 160 € steuerpflichtige Vorabpauschale – also rund 42 € Steuern.

Wie wird sie bezahlt?

Deine Depotbank zieht die Steuer auf die Vorabpauschale automatisch im Januar des Folgejahres von Deinem Verrechnungskonto ein. Du musst nichts tun – aber Du solltest sicherstellen dass genug Geld auf dem Konto liegt. Dein Freistellungsauftrag wird dabei berücksichtigt.

Wie kannst Du sie legal minimieren?

Nutze Deinen Freistellungsauftrag (1.000 €) vollständig aus – dann entfällt die Steuer auf die ersten 1.000 € Vorabpauschale. Ausschüttende ETFs sind von der Vorabpauschale weniger betroffen. Im Versicherungsmantel fällt keine Vorabpauschale an – ein weiterer Vorteil der Fondspolice.

Fazit

Die Vorabpauschale ist kein Grund zur Panik – aber Du solltest sie verstehen und Deinen Freistellungsauftrag optimal nutzen um Steuern zu minimieren.

Jann
Jann

Gründer & lizenzierter Finanzberater (§34d/34f GewO) · FINABLE

Schreibt über Steueroptimierung, Altersvorsorge und Vermögensaufbau – verständlich, transparent und ohne Vertriebsdruck.